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Beteriebsrat und Thema Mobbing

H
Hellla
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo alle zusammen, es ist für uns als BR selbstverständlich, dass man mobbingopfer unterstützt, berät und bei allen gesprächen, sofern gewünscht dabei ist. unser AG hätte es nun gern, dass nur wir uns als br um die problemtik des betroffenen intensiv kümmern. das heißt, in getrennten und gemeinsamen gesprächen den sachverhalt festzustellen und zu dokumentieren, den betroffenen zu betreuen und zu beraten, ob z.B therapeutische behandlung notwendig ist. versteht mich nicht falsch, aber bei uns ist es so, daß jede weiterbildung und jede betriebsratsversammlung ohne ärger im vorfeld nicht stattfindet. wir sind mehrere kitas, da ist jeweils eine kindergruppe ohne erzieher, wenn der br seine mitglieder einberuft, aber so ist es nun mal. deshalb ist es für nicht zu schaffen, untersuchungen durchzuführen ohne unterstützung des ag. ich würde ja gern einen oder zwei mobbingbeauftragte vorschlagen die nicht zum br gehören. hoffe ihr seht durch bei dem durcheinander, aber man will ja auch seine arbeit als br gut machen. was ist unsere aufgabe als br bei mobbing? danke

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Community-Antworten (3)

P
Peanuts

20.11.2011 um 23:53 Uhr

Ausschließlich ein gut geschulter Mobbingbeauftragter sollte eine solche Aufgabe wahrnehmen.

"was ist unsere aufgabe als br bei mobbing?"

Siehe Kommentierungen zu §§ 84, 85, 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Ergänzend lassen sich Handlungsmöglichkeiten googlen > Mobbingbeauftragter

G
gironimo

21.11.2011 um 09:01 Uhr

Ich sehe es auch so - das macht nur Sinn und kann nur erfolgreich sein, wenn man eine Fachkraft hinzuziehen kann. Der BR ist sicherlich überfordert. Selbst einen innerbetrieblichen Beauftragten sehe ich skeptisch. Diese Person kann als erste Anlaufstelle dienen und Hilfestellung bieten. Andererseits den Fall lösen (soweit übergaupt möglich) könnte sie nur, wenn auch eine entsprechende Ausbildung besteht (dazu Deine Aussage: "Jede Weiterbildung (...)Ärger im Vorfeld".)

N
niemand

21.11.2011 um 16:57 Uhr

Ich halte es für besser wenn ein externer Berater diese Aufgabe übernimmt. Denn durch persönliche Beziehungen und Sympathien wird auch ein Br nicht immer neutral sein. Ihr solltet also eine BV anstreben, die zur Einbindung eines dort vereinbarten Mobbingberaters und bei schwerbehinderten Kollegen zusätzlich des Intergrationsfachdienstes, ab einem bestimmten Zeitpunkt vorschreibt.

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