Erstellt am 17.03.2022 um 21:41 Uhr von celestro
Ihr könnt Eure Eindrücke sammeln und die Wahl anfechten. Mir wäre jedenfalls kein Weg bekannt, das vorher gerichtlich oder ähnliches prüfen zu lassen.
"Ebenso verschickt diese Gewerkschaft schon vorgefertigte Karten zur Anforderung der Briefwahlunterlagen, was unserer Meinung nach ein klarer Wahlvorteil ist."
kann da nichts "anrüchiges" erkennen.
Erstellt am 18.03.2022 um 08:12 Uhr von rtjum
"Ebenso verschickt diese Gewerkschaft schon vorgefertigte Karten zur Anforderung der Briefwahlunterlagen, was unserer Meinung nach ein klarer Wahlvorteil ist."
wenn es die Gewerkschaft verschickt, kann das ja nur an die Gew-Mitglieder gehen denn von allen anderen hat die Gew normalerweise keine private Adresse. Bei den Mitgliedern denke ich schon, dass eine Gew eine klare Erwartungshaltung hat.
Wenn es auch an andere geht hat irgendwer Adressen rausgegeben, das könnte zumindest ein Datenschutzverstoß sein.
Erstellt am 18.03.2022 um 10:02 Uhr von Kjarrigan
Es gibt kein BR - oder Wahl FBI / CSI oder sonstiges :)
Wenn Straftaten (§ 119 BetrVG) vorliegen ermittelt nach Anzeige die Staatsmacht,
Dazu müssten aber schon echte Beweise und nicht nur Vermutungen vorliegen, sonst gibts noch ne Anzeige wegen Verleumdung
Erstellt am 18.03.2022 um 10:17 Uhr von celestro
Wenn ich jemanden anzeige, wird ermittelt. Liefere ich nicht genug Beweise wird das Ding eingestellt. Ich wüsste nicht, wo man dann eine "Anzeige wegen Verleumdung" herzaubern will.