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Außerordentliche dienstberatung

S
Sani78
Jun 2018 bearbeitet

Der Chef setzt eine außerordentliche dienstberatung an, sagt dem Team aber nicht Votum es geht, darf er das?

1.69609

Community-Antworten (9)

M
MaJoK

18.06.2018 um 03:29 Uhr

Schlechtes Gewissen? Warum soll er nicht dürfen?

E
Erbsenzähler

18.06.2018 um 09:23 Uhr

Leider ja...

B
BRHamburg

18.06.2018 um 09:30 Uhr

Habt ihr den Chef den mal gefragt um was es geht? Ihr solltet euch auch auf das Gespräch vorbereiten können. Da wäre es vorteilhaft den Grund zu kennen. Ich kenne eure Situation im Hause und den Zusammenhalt im Team nicht. Es gibt auch die Möglichkeit nach dem der Chef das Thema in der Besprechung genannt hat geschlossen aufzustehen und zu sagen das man sich mit dem Sachverhalt befassen wird und um einen neuen Termin in den Tagen bitten. Nur das funktioniert nur wenn alle mitmachen.

P
Pjöööng

18.06.2018 um 12:19 Uhr

Zitat (BRHamburg): "Es gibt auch die Möglichkeit nach dem der Chef das Thema in der Besprechung genannt hat geschlossen aufzustehen und zu sagen das man sich mit dem Sachverhalt befassen wird und um einen neuen Termin in den Tagen bitten."

Das könnte aber, völlig zu Recht, eine ganze Reihe von Abmahnungen nach sich ziehen.

B
BRHamburg

19.06.2018 um 08:26 Uhr

Aus welchem Grund?

M
Moreno

19.06.2018 um 10:26 Uhr

BRHamburg hast Du mal was vom Direktionsrecht gehört?

B
BRHamburg

19.06.2018 um 10:46 Uhr

Ja! Dem kommen die Mitarbeiter auch nach, in dem sie zur Besprechung gehen. Aber es gibt keine Verpflichtung des Arbeitnehmers in dieser Besprechung zu dem Thema was zusagen. Wenn der Arbeitgeber zeitnah eine Aussage haben möchte kann er den Grund vorher nennen. Also noch mal die Frage: Wofür soll es hier eine Abmahnung geben?

M
Moreno

19.06.2018 um 11:01 Uhr

Für das geschlossene Aufstehen, damit ist ja wohl zu verstehen, dass die MA den Raum verlassen obwohl der AG eine Sitzung anberaumt hat. Oder meinst Du nur sie sollen aufstehen und im Raum bleiben? Dann ist Dein Rat noch blöder! :-)

P
Pjöööng

19.06.2018 um 11:42 Uhr

Ganz einfach: die Teilnahme an Dienstbesprechungen gehört zur arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung.

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