Außerordentliche dienstberatung
Der Chef setzt eine außerordentliche dienstberatung an, sagt dem Team aber nicht Votum es geht, darf er das?
Community-Antworten (9)
18.06.2018 um 03:29 Uhr
Schlechtes Gewissen? Warum soll er nicht dürfen?
18.06.2018 um 09:23 Uhr
Leider ja...
18.06.2018 um 09:30 Uhr
Habt ihr den Chef den mal gefragt um was es geht? Ihr solltet euch auch auf das Gespräch vorbereiten können. Da wäre es vorteilhaft den Grund zu kennen. Ich kenne eure Situation im Hause und den Zusammenhalt im Team nicht. Es gibt auch die Möglichkeit nach dem der Chef das Thema in der Besprechung genannt hat geschlossen aufzustehen und zu sagen das man sich mit dem Sachverhalt befassen wird und um einen neuen Termin in den Tagen bitten. Nur das funktioniert nur wenn alle mitmachen.
18.06.2018 um 12:19 Uhr
Zitat (BRHamburg): "Es gibt auch die Möglichkeit nach dem der Chef das Thema in der Besprechung genannt hat geschlossen aufzustehen und zu sagen das man sich mit dem Sachverhalt befassen wird und um einen neuen Termin in den Tagen bitten."
Das könnte aber, völlig zu Recht, eine ganze Reihe von Abmahnungen nach sich ziehen.
19.06.2018 um 08:26 Uhr
Aus welchem Grund?
19.06.2018 um 10:26 Uhr
BRHamburg hast Du mal was vom Direktionsrecht gehört?
19.06.2018 um 10:46 Uhr
Ja! Dem kommen die Mitarbeiter auch nach, in dem sie zur Besprechung gehen. Aber es gibt keine Verpflichtung des Arbeitnehmers in dieser Besprechung zu dem Thema was zusagen. Wenn der Arbeitgeber zeitnah eine Aussage haben möchte kann er den Grund vorher nennen. Also noch mal die Frage: Wofür soll es hier eine Abmahnung geben?
19.06.2018 um 11:01 Uhr
Für das geschlossene Aufstehen, damit ist ja wohl zu verstehen, dass die MA den Raum verlassen obwohl der AG eine Sitzung anberaumt hat. Oder meinst Du nur sie sollen aufstehen und im Raum bleiben? Dann ist Dein Rat noch blöder! :-)
19.06.2018 um 11:42 Uhr
Ganz einfach: die Teilnahme an Dienstbesprechungen gehört zur arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung.
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