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AG zweifelt Beschluss zur Reisetätigkeit an

S
Salatköpfchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde,

für folgenden Fall benötige ich Hilfe:

Unser Unternehmen hat verschiedene Niederlassungen und in einer gab es nun eine offizielle Beschwerde. Das Gremium hat nun in der vergangenen Sitzung beschlossen, dass zwei BR-Mitgleider dort zum Gespräch hinfahren. Der Beschluss wurder der GL zugestellung und die fragt nun, ob es denn zwei sein müssen, wegen der Kosten. Wir haben gesagt ja. Nun bleibt die Frage, kan der AG die Kostenübernahme verweigern? Wir haben bis heute nichts gehört, ob die Kosten übernommen werden und die Reise soll morgen Abend losgehen.

Kann einer helfen?

Vielen Dank schon mal

1.06706

Community-Antworten (6)

K
Kölner

15.11.2011 um 12:05 Uhr

@Salatköpfchen Hast Du hinsichtlich der Kostenübernahme das Gefühl, eine Erlaubnis des AG zu benötigen? Welche Kosten entstehen Dir/Euch denn?

S
Salatköpfchen

15.11.2011 um 13:17 Uhr

Hallo,

also einmal haben wir die Bahnfahr hin und zurüch und dann eine Hotelübernachtung. Was da zusammenkommt, kann ich nur schätzen ca 500 EUR ? wegen der Bahnfahrt ?

Kann der AG denn sagen nein es fährt nur einer hin?

Vielen Dank

K
Kölner

15.11.2011 um 13:21 Uhr

@Salatköpfchen Aber ihr geht doch hoffentlich nicht in Vorleistung, oder? Im Hotel würde ich mitteilen, dass der AG zu zahlen hat (Rechnung). Die Fahrkarten würde ich auch nicht zwingend selbst vorstrecken.

Aber: Da - wie Du schreibst - es ja nicht sicher ist, dass der AG diese Kosten zahlt oder nicht, würde ich es mit einer kleinen Nachfrage beim AG versuchen. Wenn der AG in diesem Gespräch droht, die Kosten nicht zu zahlen, würde ich einen RA beauftragen und den AG wegen Behinderung der BR-Arbeit weiter behelligen...

BTW: Wie weit ist der Einsatzort eigentlich weg?

G
gironimo

15.11.2011 um 18:01 Uhr

zwei BR's finde ich angemessen.

Wie werden bei Euch denn sonst Dienstreisen abgewickelt? (Formular mit Unterschrift zur Genehmigung?). Genau so muss es dann auch bei Euch laufen. Also noch mal nachfragen, wo die Stellungnahme/Genehmigung bleibt.

Ansonsten > siehe Kölner

D
DrUmnadrochit

15.11.2011 um 22:23 Uhr

Da der Arbeitgeber nur die notwendigen Kosten der BR-Arbeit zu tragen hat, steht es ihm grundsätzlich auch zu, sich diese darlegen zu lassen. Von daher wäre es schlichtweg vernünftig die Notwendigkeit darzulegen.

Auf Grund der dünnen Sachverhaltsschilderung kann hier im Moment wirklich niemand entscheiden ob diese Kosten notwendig sind.

Jetzt schon mit schweren Geschützen aufzufahren ist sicherlich üerzogen.

R
RosaRot

16.11.2011 um 12:34 Uhr

Als BR-Kollegin von Salatköpfchen bedanke ich mich herzlich für Eure Antworten. Glücklicherweise hat unser AG eingelenkt, wir dürfen beide fahren. Wir hatten die Notwendigkeit erläutert und dann vergeblich auf Rückmeldung gewartet. Eine erneute Rückfrage hat dann den positiven Ausgang genommen. Unsere Niederlassung ist übrigens in Rostock, wir sind im Hauptsitz in Hamburg beschäftigt. Die Kosten liegen bei max. 200 Euro für Bahnfahrt und Hotel. Wir handhaben das auch so, dass wir einen Dienstreiseantrag stellen und den dann unterzeichnen lassen. Vielen Dank noch einmal für die Antworten. Es grüßt RosaRot

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