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Zusammenführen Von drei gmbh

M
mitleidenschaft
Mrz 2022 bearbeitet

Guten abend,
Heute Nachmittag wurde uns mitgeteilt, dass unser Unternehmen drei Standorte zu einer GmbH zusammenlegen will. Die Idee als solche macht Sinn. Wir könnten Ressourcen teilen und natürlich wachsen. Wir haben uns mit dem HR-Kollegen unterhalten und nach den Tarifverträgen gefragt. Alle drei Standorte liegen in unterschiedlichen Bundesländern. Einer nutzt den Tarifvertrag der örtlichen Gewerkschaft. Ein Standort hat einen Haustarifvertrag und der dritte Standort wählt aus, welche Teile seines Tarifvertrags er anwendet und welche er ignoriert. Wir sind uns zwar einig, dass wir eine GmbH werden wollen - aber wir haben kein Interesse daran, die Tarifverträge zu wechseln.

Müssen wir alle entweder einen Ortstarifvertrag oder denselben Haustarifvertrag verwenden?

Wenn alle drei örtlichen Betriebsräte zustimmen, können wir dann alle unsere bisherigen Tarifverträge weiter anwenden? Ich weiß, dass der eine oder andere Kollege diesen oder jenen besser findet, aber im Großen und Ganzen sind wir mit dem zufrieden, was wir haben.

Die Änderung erfolgt nach §613a - was auch immer wir beschließen, wir werden ein Jahr warten müssen.

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Community-Antworten (1)

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IlkaB

16.03.2022 um 08:29 Uhr

Bei einem Betriebsübergang reden alle beteiligten Betriebsräte mit. Die Frage, welcher Tarifvertrag zukünftig gilt oder ob ihr das weiterhin so handhabt wie bisher, kann in dem Rahmen auch geklärt werden.

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