Erstellt am 09.11.2011 um 11:10 Uhr von Kölner
@Tambo
Nein, dieses Recht hat keine HL. Als BR wäre bei mir damit der Punkt erreicht, ein riesengroßes Faß aufzumachen.
Auch wäre es erwägenswert ob man mit § 2 HeimPersV noch ein weiteres Fass aufmachen sollte.
Erstellt am 09.11.2011 um 16:20 Uhr von Ulrik
Nein, auch für mich ein klarer Fall von Datenschutz.
Je nachdem, was für ein MA betroffen ist, wäre auch das AGG denkbar.
Was das Fass aufmachen angeht, ist für mich die Frage, aus welcher Motivation heraus die Heimleitung das gemacht hat. Böswilligkeit oder Naivität??
Je nachdem, was da dann bei rauskommt, entweder "nur" zum AG im Rahmen einer Beschwerde, oder nach extern mit großem Verteiler