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Krankheit

T
Tambo
Nov 2016 bearbeitet

Hat die Heimleitung das Recht bei einer Versammlung Krankentage und den Namen des Mitarbeiters zu veröffentlichen und ihn damit bloss zu stellen, vor allen Mitarbeiter .Hat das ganze nicht mit Datenschutz zu tun?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

09.11.2011 um 12:10 Uhr

@Tambo Nein, dieses Recht hat keine HL. Als BR wäre bei mir damit der Punkt erreicht, ein riesengroßes Faß aufzumachen. Auch wäre es erwägenswert ob man mit § 2 HeimPersV noch ein weiteres Fass aufmachen sollte.

U
Ulrik

09.11.2011 um 17:20 Uhr

Nein, auch für mich ein klarer Fall von Datenschutz. Je nachdem, was für ein MA betroffen ist, wäre auch das AGG denkbar.

Was das Fass aufmachen angeht, ist für mich die Frage, aus welcher Motivation heraus die Heimleitung das gemacht hat. Böswilligkeit oder Naivität?? Je nachdem, was da dann bei rauskommt, entweder "nur" zum AG im Rahmen einer Beschwerde, oder nach extern mit großem Verteiler

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