Hallo zusammen,
für manche ist es wahrscheinlich simple,aber momentan ist man sich nicht wirklich sicher.Folgendes möchte ich gerne wissen:z.B bei einer krankheitsbedingten Kündigung wird darauf hingewiesen,die betrieblichen Belange zu beurteilen!Was genau wird damit beschrieben?Weiterbeschäftigung des AN(finanzielle Belastung AG,Urlaubsansprüche etc.)Anderes Beispiel Weiterbeschäftigung eines Schwerbehinderten,auch hier zu meinen,finanzielle Belastung etc. ...Integrationsamt,der Ablauf ist bekannt bzw.klar.Aber was können betriebliche Belange sein,ich bräuchte da einen Anstoß von euch.Es war heute wohl zu viel des Guten.Liebe Grüße an Alle