Erstellt am 08.11.2011 um 19:43 Uhr von wölfchen
. . . unser Datenschutzbeauftragter hat bei einer analogen Situation gesagt: "Es darf jeder jeden alles fragen - man muss ja nicht antworten." Und diese Info haben wir am schwarzen Brett ausgehangen und entsprechend waren auch die Reaktionen der MA . . .
Erstellt am 09.11.2011 um 09:13 Uhr von Niemand
§94/1 http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__94.html
Personalfragebögen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats.
Also nichts mit fragen darf der alles.
Aber mal nebenbei: Hat euer AG seine Personalunterlagen verlohren, daß er nicht mehr weiß welche E-Mailadresse er wem gegeben hat, welches Handy er an wen verteilt hat und wo sein Mitarbeiter arbeitet? Auch die Ausbildung müsste er doch au den Bewerbungsunterlagen wissen.
Erstellt am 09.11.2011 um 09:27 Uhr von rkoch
> daß er nicht mehr weiß welche E-Mailadresse er wem gegeben hat, welches Handy er an wen verteilt hat
:-) Derartigen Sarkassmus bin ich von Dir gar nicht gewohnt.......
Natürlich will der AG private eMail und private Handynummern erfragen...... und es gibt genug D**** die diese Information einfach so herausrücken....