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Abmahnung BR-Mitglieder

P
Pilas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , in unseren Betrieb stehen Neuwahlen an und die GL hat bereits geäußert dass sie froh ist wenn der jetziger BR weg ist und mitlerweile gipfelt die Situation in Drohung von ausserordentliche Kündigung von 2 BR-Mietgliedern bzw Abmahnungen sollen ausgesprochen werde. Meine Frage wenn ich auch zum Office der Personalleitung geladen werden soll, muß ich dort alleine hingehen oder darf ich verlangen daß ein BR-Mietlied dabei ist? Kann eine Abmahnung mündlich ausgesprochen werden und in die P-Akte notiert werden oder wenn nur schriftlich? Ich fühl mich Eingeschüchtert und möchte nicht mehr kandidieren (es gibt jetzt 2 Listenm)bei den anstehenden Wahlen? Sollte ich mir eine Rechtschutzversicherung (Beruf) zulegen oder in die Gewerkschaft eintretten, wie gehen andere damit um nach der Amstzeit. (Niemand ist 100% korrekt siehe Pfandkuppons-Fall -das falls Jemand meint MA sollen sich doch immer korrekt verhalten dann passiert ja auch Nichts))

Grüße

1.48403

Community-Antworten (3)

F
Frosch

07.11.2011 um 12:39 Uhr

Verstehe nur ich gerade den Bezug zum Emmely-Urteil nich?

Also, du kannst dir zwar ein BR-Mitglied mitnehmen, dieses hat aber eher die Funktion eines Zeugen. Dann hängt es theoretisch noch damit zusammen worum es denn bei dem Gespräch überhaupt gehen soll

http://www.berliner-zeitung.de/archiv/wer-im-personalgespraech-kritik-oder-lohnkuerzung-fuerchtet--darf-oft-eine-vertrauensperson-mitnehmen-aufforderung-zum-reden,10810590,10776534.html

Was die Abmahnung angeht, so ist für diese keine bestimmte Form vorgegeben. Sie kann also mündlich erfolgen, als zweckmäßig wird in aller regel die Schriftform empfohlen (lässt sich einfach schwer beweisen was nur gesagt wird)

R
rkoch

07.11.2011 um 16:30 Uhr

in unseren Betrieb stehen Neuwahlen an GL hat bereits geäußert dass sie froh ist wenn der jetziger BR weg ist

... wer sagt denn, das der alte BR nicht auch der neue ist? Warum werden denn überhaupt Neuwahlen notwendig?

Ich fühl mich Eingeschüchtert und möchte nicht mehr kandidieren (es gibt jetzt 2 Listenm)bei den anstehenden Wahlen?

Mit Verlaub, warum glaubst Du das es für BRM einen derart absoluten Kündigungsschutz gibt? Es ist relativ normal, das es zwischen AG und BR zu Spannungen kommt, und oft fühlen sich BRM deshalb eingeschüchtert. Der Kündigungsschutz ist nur deshalb so gestaltet, damit BRM eben keine Angst haben müssen! So lange ein BRM nicht während seiner Arbeitszeit Mist baut kann ihm eigentlich nichts passieren. Insofern sind das da:

Drohung von ausserordentliche Kündigung von 2 BR-Mietgliedern

eben nicht mehr als das: Leere Drohungen, es sei denn Dein Verweis auf Emmely bezieht sich auf vergleichbare Verfehlungen in Deinem Arbeitsleben, von denen Du aber nix sagst.... Insofern ist auch unverständlich, warum Du Dich jetzt gerade dem Druck aussetzen willst, das Dein AG spätestens nach einem Jahr seine Drohung wahr macht und Dich wegen einer Nichtigkeit kündigt.... Gerade in der Situation ist es doch am Effektivsten weiterhin BR zu bleiben. Und gerade bei Listenwahl kann man die eigene Wahl doch fast schon forcieren wenn man einen der vorderen Listenplätze bekommt.

G
gironimo

07.11.2011 um 17:53 Uhr

Also ich verstehe Dich so, dass Du befürchtest man könne Dir nach der Amtszeit einen Strick aus einer konstruierten Situation knüpfen und es dann zur fristlosen kommen kann.

Ausschließen kann man natürlich nichts. So wie Du aber die Situation schilderst, wirst Du eher nicht betroffen sein.

Du bist eingeschüchtert - der AG wird es zur Kenntnis bekommen haben und Deine treue Mitarbeit erwarten. Du willst nicht mehr kandidieren. Also - AG hat Ziel erreicht.

Ich nehme an, die beiden "Abschußkandidaten" werden vom AG als eine Art Rädelsführer angesehen. Die will man los werden. Erfolg sei dahingestellt (siehe rkoch)

Rechtschutz oder Gewerkschaft? Ich habe immer eine Rechtschutzversicherung gehabt. Die Gewerkschaft bietet auch den Rechtschutz - aber nur deshalb Mitglied werden? Gibt es da nicht noch andere Gründe, die dafür sprechen?

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