Erstellt am 04.11.2011 um 17:04 Uhr von Kölner
@Krümelkuchen
Einleiten nach dem Ausscheiden des BRV. Früher ist das nicht möglich, da kein Fall von § 13 BetrVG zutrifft...
...wenn der BRV natürlich jetzt schon zurücktritt, dann ändert sich das.
Erstellt am 04.11.2011 um 17:09 Uhr von Krümelkuchen
Hallo und danke für Deine Antwort. D. h. der Wahlvorstand kann frühestens am 15.01.2011 mit seiner Aufgabe beginnen?
Erstellt am 04.11.2011 um 17:31 Uhr von Kölner
@Krümelkuchen
Ihr könntet (m.E.) bereits heute einen (Vorrat-)Beschluss fassen und den WV bestellen.
Erstellt am 04.11.2011 um 17:34 Uhr von Krümelkuchen
Und wir könnten dann - so wir es zeitmäßig schaffen - bereits im Januar neu wählen? Heißt, der Wahlvorstand kann noch in der Amtszeit des amtierenden BRs tätig werden und einen Termin für die Neuwahl ansetzen und alles in die Wege leiten?
Erstellt am 04.11.2011 um 17:48 Uhr von gironimo
Ich verstehe Dich so, dass die vorgeschriebene Zahl der BR-Mitglieder wegen fehlender Ersatzmitglieder nicht mehr erreicht wird, so daß nach § 13 BetrVG neu gewählt werden muss (oder?).
Ihr müsst jetzt den Wahlvorstand benennen, der auch sofort seine Arbeit aufnehmen kann bzw. muss. Ihr seid dann so lange im Amt, bis ein neuer BR gewählt ist.
Erstellt am 04.11.2011 um 17:51 Uhr von Tanzbär
Wenn ihr euch einig seid und nicht warten wollt, dann tretet als BR zurück (Mehrheitsbeschluss) und bestellt sofort einen Wahlvorstand, der dann umgehend anfangen kann, die Wahl durchzuführen.
Vorteil: Bis zur Verkündung des neuen BR bleibt ihr geschäftsführend im Amt, also keine betriebsratslose Zeit! BetrVG §13 Abs.2 Pkt.3