Erstellt am 06.03.2018 um 14:42 Uhr von nicoline
Angenommen Wahltag ist heute........ und alle Bewerber haben heute mündlich oder schriftlich bekannt gegeben, dass sie die Wahl annehmen, und allen xxx Mitgliedern ist bekannt, dass sie gewählt wurden (Hab ich etwas vergessen?), könnte das endgültige Wahlergebnis heute bekannt gegeben werden und heute noch eine Einladung zur konstituierenden Sitzung morgen weggeschickt werden. Rein theoretisch......
Erstellt am 06.03.2018 um 14:51 Uhr von Monika R
Die Annahme von allen habe ich , sowie alle Adressen
Welcher Termin ist der früheste mögliche?
Erstellt am 06.03.2018 um 14:55 Uhr von Pjöööng
Heute 15:00 Uhr wenn alle mit dieser kurzfristigen Einladung einverstanden sind.
Erstellt am 06.03.2018 um 15:03 Uhr von celestro
"Heute 15:00 Uhr wenn alle mit dieser kurzfristigen Einladung einverstanden sind."
die wenigsten Betriebe dürften bei der Wahl heute Ihr Wahllokal schon geschlossen haben.
Erstellt am 06.03.2018 um 15:04 Uhr von nicoline
*Heute 15:00 Uhr*
vorausgesetzt der Wahlvorgang ist da schon beendet und alles andere erledigt, warum nicht..........
Erstellt am 06.03.2018 um 16:48 Uhr von Monika R
Super
Vielen Dank euch allen
Wir waren uns nicht sicher ob man die Einspruch Frist abwarten muss
Bald ist Ferien Zeit, da wird es wieder schwierig alle zu einem Termin zusammen zu bekommen
Erstellt am 06.03.2018 um 16:48 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"die wenigsten Betriebe dürften bei der Wahl heute Ihr Wahllokal schon geschlossen haben."
Ach celestro...
Hier geht es doch nicht um Statistik, sondern um eine konkrete Frage. Und Monika R. hat doch ganz klar geschrieben "Die Annahme von allen habe ich"
Und wann kann ich eine Wahl annehmen? Doch erst nachdem ich tatsächlich gewählt wurde.
Wie hat doch ein Teilnehmer hier letztens angemerkt? "Aber das sich eine Antwort auch nur auf Dinge bezieht, die sich aus der Frage ableiten lassen, sollte eigentlich klar sein. "
Erstellt am 06.03.2018 um 16:52 Uhr von celestro
"Wie hat doch ein Teilnehmer hier letztens angemerkt? "Aber das sich eine Antwort auch nur auf Dinge bezieht, die sich aus der Frage ableiten lassen, sollte eigentlich klar sein. "
Wie passt das jetzt zusammen mit Deiner Antwort: "wenn Du meinst ...." ?
P.S. Aus "Wahltag ist heute" und "die Annahme von allen habe ich" läßt sich durchaus der Schluss ziehen, daß das Wahllokal eventuell viel zu früh geschlossen wurde. Ist ja nicht so, als ob es völlig abwegig wäre ....
Erstellt am 06.03.2018 um 17:07 Uhr von Pjöööng
Ja und? Dann ist das Wahllokal halt viel zu früh geschlossen worden. So lange niemand die Wahl deshalb anficht ist das völlig egal. Und man wird auch nicht mit der Konstituierung warten bis man sich sicher sein kann, dass niemand die Wahl angefochten hat.
Wo ist eigentlich Dein Problem?
Erstellt am 06.03.2018 um 17:13 Uhr von celestro
Wieso Problem ? Ich finde es nur sinnvoll, wenn der TE von "eventuell Wahllokal zu früh geschlossen" schon einmal etwas gehört hat und es beim nächsten Mal (sofern Fehler) beachtet.
Erstellt am 06.03.2018 um 17:16 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 06.03.2018 um 18:24 Uhr von Monika R
Die Öffnungszeiten des Wahl Lokal waren ausreichend lange vorher bekannt gegeben worden
Wir hatten eine sehr hohe Wahl Beteiligung
So weit so gut
Ich hab nur ein Problem damit zeitnah einen Termin für die konstituierende Sitzung fest zu legen
Da einige Leute Schicht arbeiten und das auch noch in 2 verschiedenen Varianten und weil die Ferien Zeit näher rückt
In 4 Wochen ist schon die Betriebs Versammlung
Jedenfalls ist jetzt alles klar und ich danke euch für die vielen Information
Erstellt am 06.03.2018 um 19:16 Uhr von celestro
"Die Öffnungszeiten des Wahl Lokal waren ausreichend lange vorher bekannt gegeben worden"
Die rechtlichen Anforderungen an die Öffnungszeit des Wahllokales verschwinden nicht, nur weil man den Termin früh genug bekannt gibt.
"Ich hab nur ein Problem damit zeitnah einen Termin für die konstituierende Sitzung fest zu legen"
Warum ? Termin in 3 Tagen festlegen und gut ist. Wenn der ein oder andere nicht kann, rückt das Ersatzmitglied nach.
P.S. Der Termin muß innerhalb von 7 Tagen festgelegt werden. Die Sitzung selbst kann auch noch etwas später stattfinden.