W.A.F. LogoSeminare

Termin von konstituierenden Sitzung. Frühestens

MR
Monika R
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo

Wann kann man frühestens nach der Wahl die konstituierende Sitzung machen?

Angenommen Wahltag ist heute

Vielen Dank im voraus

691013

Community-Antworten (13)

N
nicoline

06.03.2018 um 15:42 Uhr

Angenommen Wahltag ist heute........ und alle Bewerber haben heute mündlich oder schriftlich bekannt gegeben, dass sie die Wahl annehmen, und allen xxx Mitgliedern ist bekannt, dass sie gewählt wurden (Hab ich etwas vergessen?), könnte das endgültige Wahlergebnis heute bekannt gegeben werden und heute noch eine Einladung zur konstituierenden Sitzung morgen weggeschickt werden. Rein theoretisch......

MR
Monika R

06.03.2018 um 15:51 Uhr

Die Annahme von allen habe ich , sowie alle Adressen

Welcher Termin ist der früheste mögliche?

P
Pjöööng

06.03.2018 um 15:55 Uhr

Heute 15:00 Uhr wenn alle mit dieser kurzfristigen Einladung einverstanden sind.

C
celestro

06.03.2018 um 16:03 Uhr

"Heute 15:00 Uhr wenn alle mit dieser kurzfristigen Einladung einverstanden sind."

die wenigsten Betriebe dürften bei der Wahl heute Ihr Wahllokal schon geschlossen haben.

N
nicoline

06.03.2018 um 16:04 Uhr

Heute 15:00 Uhr vorausgesetzt der Wahlvorgang ist da schon beendet und alles andere erledigt, warum nicht..........

MR
Monika R

06.03.2018 um 17:48 Uhr

Super

Vielen Dank euch allen

Wir waren uns nicht sicher ob man die Einspruch Frist abwarten muss

Bald ist Ferien Zeit, da wird es wieder schwierig alle zu einem Termin zusammen zu bekommen

P
Pjöööng

06.03.2018 um 17:48 Uhr

Zitat (celestro): "die wenigsten Betriebe dürften bei der Wahl heute Ihr Wahllokal schon geschlossen haben."

Ach celestro...

Hier geht es doch nicht um Statistik, sondern um eine konkrete Frage. Und Monika R. hat doch ganz klar geschrieben "Die Annahme von allen habe ich" Und wann kann ich eine Wahl annehmen? Doch erst nachdem ich tatsächlich gewählt wurde.

Wie hat doch ein Teilnehmer hier letztens angemerkt? "Aber das sich eine Antwort auch nur auf Dinge bezieht, die sich aus der Frage ableiten lassen, sollte eigentlich klar sein. "

C
celestro

06.03.2018 um 17:52 Uhr

"Wie hat doch ein Teilnehmer hier letztens angemerkt? "Aber das sich eine Antwort auch nur auf Dinge bezieht, die sich aus der Frage ableiten lassen, sollte eigentlich klar sein. "

Wie passt das jetzt zusammen mit Deiner Antwort: "wenn Du meinst ...." ?

P.S. Aus "Wahltag ist heute" und "die Annahme von allen habe ich" läßt sich durchaus der Schluss ziehen, daß das Wahllokal eventuell viel zu früh geschlossen wurde. Ist ja nicht so, als ob es völlig abwegig wäre ....

P
Pjöööng

06.03.2018 um 18:07 Uhr

Ja und? Dann ist das Wahllokal halt viel zu früh geschlossen worden. So lange niemand die Wahl deshalb anficht ist das völlig egal. Und man wird auch nicht mit der Konstituierung warten bis man sich sicher sein kann, dass niemand die Wahl angefochten hat.

Wo ist eigentlich Dein Problem?

C
celestro

06.03.2018 um 18:13 Uhr

Wieso Problem ? Ich finde es nur sinnvoll, wenn der TE von "eventuell Wahllokal zu früh geschlossen" schon einmal etwas gehört hat und es beim nächsten Mal (sofern Fehler) beachtet.

P
Pjöööng

06.03.2018 um 18:16 Uhr

Wenn Du meinst...

MR
Monika R

06.03.2018 um 19:24 Uhr

Die Öffnungszeiten des Wahl Lokal waren ausreichend lange vorher bekannt gegeben worden

Wir hatten eine sehr hohe Wahl Beteiligung

So weit so gut

Ich hab nur ein Problem damit zeitnah einen Termin für die konstituierende Sitzung fest zu legen

Da einige Leute Schicht arbeiten und das auch noch in 2 verschiedenen Varianten und weil die Ferien Zeit näher rückt In 4 Wochen ist schon die Betriebs Versammlung

Jedenfalls ist jetzt alles klar und ich danke euch für die vielen Information

C
celestro

06.03.2018 um 20:16 Uhr

"Die Öffnungszeiten des Wahl Lokal waren ausreichend lange vorher bekannt gegeben worden"

Die rechtlichen Anforderungen an die Öffnungszeit des Wahllokales verschwinden nicht, nur weil man den Termin früh genug bekannt gibt.

"Ich hab nur ein Problem damit zeitnah einen Termin für die konstituierende Sitzung fest zu legen"

Warum ? Termin in 3 Tagen festlegen und gut ist. Wenn der ein oder andere nicht kann, rückt das Ersatzmitglied nach.

P.S. Der Termin muß innerhalb von 7 Tagen festgelegt werden. Die Sitzung selbst kann auch noch etwas später stattfinden.

Ihre Antwort