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Frist außerordentliche Kündigung

K
Kamipu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hat man ja nicht alle Tage eine Anhörung zur außerordentlichen Kündigung. Mir wurde soeben das Anhörungsschreiben übergeben. Frist 3 Tage, klar. Nun steht ja das WE vor der Tür muss ich den Beschluss bereits am Freiteg übergeben? Danke für eure Hilfe!!

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Community-Antworten (2)

L
Lernender

03.11.2011 um 11:25 Uhr

Fristende fällt auf einen Sonntag, daher reicht der Montag.

Was für einen Beschluss wollt ihr denn fassen?

R
rkoch

03.11.2011 um 11:35 Uhr

Frist 3 Tage, klar.

Nun, die 3 Tage nach BetrVG sind Dir wohl klar, aber wie Lernender richtig darstellt sind Dir die Fristberechnungen anscheinend nicht klar. Deshalb schau mal in §187-193 BGB.

Ergo: Fristbeginn: Fr, 04.11.2011 (Tag des Erhalts zählt nicht mit: §187 (1) BGB) Fristende: So, 06.11.2011, 24:00 Uhr (mit Ablauf des 3. Tages: §188 (1) BGB) Fristverlängerung: Mo. 07.11.2011, 24:00 Uhr (erster Werktag nach Sa, So, Feiertag: §193 BGB)

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