Erstellt am 03.11.2011 um 10:25 Uhr von Lernender
Fristende fällt auf einen Sonntag, daher reicht der Montag.
Was für einen Beschluss wollt ihr denn fassen?
Erstellt am 03.11.2011 um 10:35 Uhr von rkoch
> Frist 3 Tage, klar.
Nun, die 3 Tage nach BetrVG sind Dir wohl klar, aber wie Lernender richtig darstellt sind Dir die Fristberechnungen anscheinend nicht klar. Deshalb schau mal in §187-193 BGB.
Ergo:
Fristbeginn: Fr, 04.11.2011 (Tag des Erhalts zählt nicht mit: §187 (1) BGB)
Fristende: So, 06.11.2011, 24:00 Uhr (mit Ablauf des 3. Tages: §188 (1) BGB)
Fristverlängerung: Mo. 07.11.2011, 24:00 Uhr (erster Werktag nach Sa, So, Feiertag: §193 BGB)