Vereinbarung zum Thema "Not-und Eilfälle in der Pflege und § 87 Abs. 1 Ziff. 2 u. 3 BetrVG" - wer hat Tipps?
Hallo Kollegen! Ich benötige mal eure Hilfe. Ich würde gerne wissen, ob irgendjemand von euch schon eine Vereinbarung mit dem AG getroffen hat zu dem Thema " Not- und Eilfälle in der Pflege und Mitbesstimmung des Betriebsrates". Falls es soetwas schon in der Umsetzung gibt, wäre ich sehr daran interessiert. Ich bedanke mich shcon einmal ganz lieb für eure Tipps!! Lieben Gruß Josh
Community-Antworten (4)
19.02.2007 um 19:12 Uhr
@Josh Ist in der Pflege nicht jeder Fall ein Eilfall? Was soll denn hier vereinbart werden? Hoffentlich nichts, was dem AG in diesem Zusammenhang zur einseitigen Exculpation gereicht!
19.02.2007 um 21:30 Uhr
@ kölner, ich habe eine kurze copy: "Auch solche Änderungen von Dienstplänen, die im Interesse der medizinisch erforderlichen Versorgung der Patienten kurzfristig erforderlich werden, können in einer Betriebsvereinbarung vorab geregelt werden. Eine solche Regelung kann auch zum Inhalt haben, dass der Arbeitgeber bei kurzfristig notwendig werdenden Änderungen eine - gegebenenfalls vorläufige - einseitige Regelung treffen kann. Auch mit einer solchen Regelung wird dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Änderung von Dienstplänen Genüge getan." Az: BAG 1 ABR 59/88 Was sagst Du dazu?
19.02.2007 um 22:12 Uhr
@ kölner & wölfchen Vielen Dank für eure Nachrichten! Das zeichnet schon unser Problem aus! Auf der eine Seite können wir die dringliche Notwendigkeit verstehen und auf der anderen Seite wird dies schamlos ausgenutzt. Was versteht man unter "kurzfristig"?? Wir haben ca. 60 Dienstplanänderungen pro Monat bei 16,5 VZ-Stellen - sollen wir diese dienstliche Notwendigkeit unter dem Deckmantel des Versorgungsvertrages weiter tolerieren- und alles wird verspätet gemeldet oder gar nicht, da man ja keine Zeit hat !!???? Meine Frage ist, ob schon jemand so eine Betriebsvereinbarung getroffen hat. Wie lauten die Eckpunkte?? lieben gruß josh
20.02.2007 um 10:13 Uhr
Hallo Josh, habt Ihr einen Tarifvertrag? Wenn ja, ist es ziemlich einfach den AG zu disziplinieren. Bei uns gilt der TVöD und nach dem werden 30 % Überstundenzuschlag fällig, wenn einem MA ein freier Tag gestrichen wird und in der gleichen Woche nicht ausgeglichen werden kann. Und das ist schon heftig. Die freien Tage müssen ja außerdem auch noch gegeben werden und so stopft man an einer Stelle ein Loch, um woanders eins aufzureißen. Seitdem wir überall Aushänge gemacht haben, dass sich die MA diesen Überstundenzuschlag auch einfordern sollen, wird kaum noch ein Plan geändert. Und: siehe da, auf einmal gibt es ausreichend Aushilfskräfte, die auf Geringfügigkeitsbasis arbeiten und im Bedarfsfall geholt werden. Die sind dann nämlich billiger. Für die nun noch übrigen wirklichen Notfälle habe ich nun kein Problem, einen Punkt in die BV aufzunehmen. Das beweist mal wieder, dass der deutsche Arbeitgeber nur übers Geld zu disziplinieren ist, alles andere ist leeres Gerede (bis auf einzelne Ausnahmen).
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