BR-Wahl Listenbezeichnung nachträglich geändert
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir habe in unserem Betrieb Listenwahl. Wie sich herausstellt wurde eine Liste (Schlagwort) nach der Abgabe nochmals in der Bezeichnung geändert. Ist dies Zulässig? Die anderen Listenführer wundern sich jetzt schon.
Community-Antworten (1)
09.03.2022 um 09:53 Uhr
Wer soll denn die Bezeichnung geändert haben und woher wissen die anderen Listenführer etwas von der Änderung?
Von der praktischen Seite gesehen, dient das Kennwort der Abgrenzung / Identifikation. Sehe nicht, wieso eine Änderung ein Problem sein sollte.
Außerdem könnte eine Änderung seitens des WV beauftragt worden sein. Vielleicht weil es den Namen 2 mal gibt (oder eine andere, zu ähnliche Bezeichnung), oder weil das Kennwort unzulässig war (beleidigend / geschützter Markenname).
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