Erstellt am 28.10.2011 um 16:56 Uhr von Kölner
@lancelot
Ähm?
Jede Änderung unterliegt den MBR. pacta sunt servanda.
Ist da irgendwas an mir vorbeigezogen?
Erstellt am 28.10.2011 um 17:12 Uhr von neskia
Vielleicht verstehen wir es nur im Rheinland nicht.
Habt ihr einer vorübergehenden oder dauerhaften Änderung zugestimmt?
Erstellt am 28.10.2011 um 17:24 Uhr von Keiner
Ja Kölner, wenn man das so in einer BV festhält.... was schon ungeschickt wäre...
2 Monate ist eher vorübergehend.
Hey neskia, auch geoutet;)
Erstellt am 28.10.2011 um 19:23 Uhr von gironimo
Das kommt sicher auf die geregelten Inhalte an. Die Zeit dürfte in den meisten Fällen keine zu große Rolle spielen.
Ich gehe jedenfalls erst einmal davon aus, das bei jeder Abweichung von einer BV der BR als Vertragspartner zu beteiligen ist. Sicher mag es Ausnahmen geben - aber da muß der Arbeitgeber schon darlegen warum.