Schichtzeiten
Hallo bei uns im Betrieb wird ein neues Schichtmodell eingeführt. arbeitsbeginn ist am Samstag 23 Uhr 50 bis Sonntag 10 Uhr. und am gleichen Tag wieder am Abend um 20 Uhr bis Montag morgen um 6 Uhr. meiner Meinung nach arbeitet man doch innerhalb 24 Stunden, mehr als die gesetzlich erlaubten 10 Stunden. auch wenn zwischen den 2 Schichtblöcken 11 Stunden Ruhezeit liegen. Ist das so erlaubt ?
Community-Antworten (7)
28.10.2011 um 17:35 Uhr
die Frage ist doch, was ist an den anderen Tagen, wie lange sind Pausenzeiten und wie ist der Zeitausgleich geregelt.
28.10.2011 um 17:50 Uhr
Der Arbeitstag lt. ArbZG ist nicht gleich mit Kaledertag. Der Arbeutstag (24 Std.) beginnt lt. ArbZG mit der ersten Arbeitsaufnahme und endet dann nach 24 Std.
Das glilt auch betreffend der Ruhezeiten usw. lt. ArbZG
28.10.2011 um 17:54 Uhr
google doch mal Schichtplanfibel
28.10.2011 um 18:29 Uhr
Hallo @Betriebsrätin ich sehe das ja genauso.aber unser Personalbüro sagt wenn zwischen den 2 Schichten mindestens 11 Stunden Pause sind,dann ist dem ArbZG genüge getan ! was gilt den nun wirklich ?
28.10.2011 um 19:06 Uhr
@Manne Es gilt § 3 ArbZG und da ist regelmäßig in den Kommentierungen von der indiv. 24-Stunden-Regelung die Rede. Alternativ: Man könnte die Gewerbeaufsicht präventiv einschalten. Das ist heilsam.
30.10.2011 um 00:45 Uhr
@Manne "bei uns im Betrieb wird ein neues Schichtmodell eingeführt."
Wer führt das denn ein? Habt ihr nen BR? Der hat Mitbestimmung!!!
30.10.2011 um 01:08 Uhr
Als "Werktag" im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gilt nicht der Kalendertag, sondern ein 24-Stunden-Zeitraum, der mit der regelmäßigen Aufnahme der Arbeit des/der einzelnen Beschäftigten beginnt. Sofern die gesetzliche Mindestruhezeit eingehalten wird, kann eine erneute Arbeitsaufnahme auch dann erfolgen, wenn seit Beginn der letzten Schicht noch keine 24 Stunden vergangen sind.
Das Gesetz gibt es her. Es liegt bei euch ein Schichtmodell welches so etwas vorsieht zu verhindern.
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