Erstellt am 27.10.2011 um 07:51 Uhr von Tanzbär
Wie willst Du den Nachweis erbringen, dass das Schriftstück zur Kenntnis genommen wurde?
Alternativ kannst Du ein Foto machen, wie der Mitarbeiter es liest.
Einfacher ist es da schon mit der Unterschrift ...
Das gilt auch bei Unterweisungen etc.
Erstellt am 27.10.2011 um 08:09 Uhr von Ulrik
Meiner Meinung nach macht es euer AG tatsächlich richtig. Wenn es Neuerungen oder Aushänge gibt, die per Unterschrift zur Kenntnis genommen werden, dann verhindert das nachher Diskussionen.
Ihr solltet nur darauf achten, ob hierbei Dinge verkündet werden, die eurer Mitbestimmung unterliegen.
IMHO sollte ein derartiges Vorgehen mit Kenntnis-Unterschrift sogar in eurem BR-Interesse sein. Damit stellt ihr sicher, daß jeder Mitarbeiter immer informiert ist, und die bei denen keine Unterschrift vorliegt, müssen für ein Fehlverhalten nicht umgehend arbeitsrechtliche Sanktionen erwarten.
Gruß
Erstellt am 27.10.2011 um 09:35 Uhr von gironimo
Das Gespräch zwischen BR und AG sollte trotzdem statt finden. Es sollte klar sein, dass zwischen "etwas gelesen haben" und "verstanden haben" unterschiede bestehen.
Außerdem muss klar sein, dass sich kein Mensch alles merken kann, was er mal gelesen hat.
Der BR sollte also mit dem AG klar festlegen, dass die Unterschrift lediglich den Empfang oder Kenntnisnahme dokumentiert - ggf. also noch Unterweisungen, Erinnerungen und Schulungen erforderlich sind.