Betriebsrat
hallo, bei uns gibt es immer mal Informationsblätter vom AG, es wird dann erwartet, dass alle Kollegen,zur Kenntnis genommen, unterschreiben. damit will der AG sich absichern, dass es alle gelesen haben. Wir als Betriebsrat finden solche Unterschriften aber überflüssig, es traut sich aber keiner, die Unterschrift zu verweigern. Wer weiß Genaueres über das Leisten von Unterschriften und wo bin ich wirklich als AN verpflichtet, dass Schriftstück außer Arbeitsvertrag oä. zu unterschreiben. Vielen Dank, eine gesetzliche Festlegung hab ich nicht dazu bisher gefunden! Danke!!!!!!!!!!!
Community-Antworten (3)
27.10.2011 um 09:51 Uhr
Wie willst Du den Nachweis erbringen, dass das Schriftstück zur Kenntnis genommen wurde? Alternativ kannst Du ein Foto machen, wie der Mitarbeiter es liest. Einfacher ist es da schon mit der Unterschrift ... Das gilt auch bei Unterweisungen etc.
27.10.2011 um 10:09 Uhr
Meiner Meinung nach macht es euer AG tatsächlich richtig. Wenn es Neuerungen oder Aushänge gibt, die per Unterschrift zur Kenntnis genommen werden, dann verhindert das nachher Diskussionen. Ihr solltet nur darauf achten, ob hierbei Dinge verkündet werden, die eurer Mitbestimmung unterliegen.
IMHO sollte ein derartiges Vorgehen mit Kenntnis-Unterschrift sogar in eurem BR-Interesse sein. Damit stellt ihr sicher, daß jeder Mitarbeiter immer informiert ist, und die bei denen keine Unterschrift vorliegt, müssen für ein Fehlverhalten nicht umgehend arbeitsrechtliche Sanktionen erwarten.
Gruß
27.10.2011 um 11:35 Uhr
Das Gespräch zwischen BR und AG sollte trotzdem statt finden. Es sollte klar sein, dass zwischen "etwas gelesen haben" und "verstanden haben" unterschiede bestehen.
Außerdem muss klar sein, dass sich kein Mensch alles merken kann, was er mal gelesen hat.
Der BR sollte also mit dem AG klar festlegen, dass die Unterschrift lediglich den Empfang oder Kenntnisnahme dokumentiert - ggf. also noch Unterweisungen, Erinnerungen und Schulungen erforderlich sind.
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