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Nachtschicht waehrend Umstellung auf Winterzeit

J
JePilein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

vorweg - der Sachverhalt ist weder tarif- noch einzelvertraglich geregelt; eine Betriebsvereinbarung dazu gibt es auch nicht.

Naechste Woche steht die jaehrliche Winterzeitumstellung an; das bedeutet u. a., dass die Nachtschicht 9 statt 8 Stunden lang ist.

Theoretisch liesse sich bei uns argumentieren, dass die durch Umstellung auf Sommerzeit um eine Stunde verkuerzte Nachtschicht auch voll bezahlt wird; praktisch hat der naechste Woche betroffene AN davon aber wenig (weil er nicht derselbe ist). Deshalb: sind 8 oder 9 Stunden zu vergueten? Einen Gesetzestext oder ein Urteil dazu konnte ich nicht finden.

Danke sagt das

JePilein

4.30407

Community-Antworten (7)

B
BRVLH

24.10.2011 um 11:27 Uhr

moin

schau mal z.B. hier: http://is.gd/5gxnn7

"Häufig ist die Frage der Bezahlung dieser 1 Stunde im Tarifvertrag geregelt. In Arbeitsverträgen finden sich dagegen selten entsprechende Formulierungen. Ist der Arbeitnehmer im Frühjahr bei Beginn der Sommerzeit auch noch bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt, kommt es auch zu keinen Nachteilen.

Wollen Sie es jedoch genau wissen, gilt Folgendes: Wird Ihre Arbeitsleistung nach Stunden abgerechnet, erhalten Sie für die zusätzliche Arbeitsstunde daher auch Geld. Und etwaige Nacht- oder Überstundenzuschläge sind ebenfalls von Ihrem Arbeitgeber zu zahlen.

Haben Sie Anspruch auf ein festes monatliches Gehalt, bekommen Sie die zusätzliche Stunde nicht bezahlt.

Fazit: Gilt bei Ihnen ein Tarifvertrag, schauen Sie zunächst dort hinein. Andernfalls erhalten Sie die Stunde zusätzlich vergütet, wenn Sie im Stundenlohn arbeiten. Bei Monatsgehältern oder Monatslöhnen bekommen Sie kein zusätzliches Geld."

J
JePilein

24.10.2011 um 11:37 Uhr

Hmm ...

... lt. Arbeitsvertrag gibt es eine 40 Stunden-Woche, aber ein Fixgehalt. Also ein bisschen von Beidem. Allerdings wird ein Zuschlag auf Nachtarbeit je nach tatsaechlicher Stundenzahl gewaehrt - und die wuerde in dieser Nacht dann ja 9 betragen. Siehst Du / seht Ihr das auch so?

Es gruesst das

JePilein

G
gironimo

24.10.2011 um 11:38 Uhr

Ich würde auch zu diesen Schluß kommen wie BRVLH.

Wenn es keinen Tarif gibt, der dies regelt, würde ich als BR eine Vereinbarung dazu abschließen (Ergänzung der bestehenden Arbeitszeitregelung). Schließlich geht es ja um die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage, bzw. um die Verkürzung und Verlängerung der selben.

Es gibt auch so etwas wie das "Glück-Pech-Prinzip" nach dem Motto, jeder hat mal das Glück im Frühjahr eine Stunde weniger zu arbeiten und dann im Herbst ...... Ich halte davon eher weniger.

R
rkoch

24.10.2011 um 13:30 Uhr

Arbeitet ihr 24 / 7 ?

Die Zeitumstellung findet doch in der Nacht von Samstag auf Sonntag statt!

J
JePilein

24.10.2011 um 13:44 Uhr

Ja, wir arbeiten 24/7. Und Ja, die Umstellung findet kalendarisch am Sonntag statt; es wuerde also kein Nacht- sondern der hoehere Sonntagszuschlag faellig. Die grundsaetzliche Frage bleibt aber bestehen ...

D
DrUmnadrochit

26.10.2011 um 00:18 Uhr

"Haben Sie Anspruch auf ein festes monatliches Gehalt, bekommen Sie die zusätzliche Stunde nicht bezahlt. "

Dem kann ich nicht ganz folgen. Neben dem monatlichen Entgelt wird ja auch die Vertragsstundenzahl festgegelegt. Und diese wird in dieser Nacht überschritten.

B
BloodyBeginner

27.10.2011 um 19:50 Uhr

Wir haben was dazu in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Wortlaut: "Die Zeitumstellung im Frühjahr und Herbst eines Jahres erfolgt in allen Arbeitszeitmodellen nach dem Zufallsprinzip". Bedeutet, mal hat man Glück und braucht nur 6,5 Stunden zu arbeiten, ein anderes Mal Pech und muss 8,5 Stunden arbeiten. Bezahlt werden in jedem Fall die 7,5 Stunden Nachtschichtzuschläge. Plus oder Minusstunden auf dem Zeitkonto gibts auch nicht. (Mehr) Sonntagszuschläge fallen auch nicht an, da bei uns Sonn-/Feiertage von 6 bis 6 Uhr gehen.

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