Mehrere GmbHs bilden einen Betrieb = EIN Betriebsrat?
Hallo zusammen.
Ich bin Betriebsrätin in einer von mehreren GmbHs, die einen Betrieb bilden. Wir arbeiten alle am gleichen Standort, haben die gleiche Personalabteilung, den gleichen Geschäftsführer und stellen alle zusammen die gleichen Produkte her. Ich würde nun gerne neu wählen lassen und dann ALLE Mitarbeiter aus den insgesamt 3 GmbHs wählen lassen, damit wir einen gemeinsamen BR haben. Frage: Ist das so rechtmäßig? Oder muss jede GmbH ihren eigenen BR wählen und dann Abgesandte zu einem gemeinsamen BR schicken?
Vielen Dank im Voraus!
Community-Antworten (4)
02.03.2022 um 16:54 Uhr
Kann sein Kann auch nicht sein ;-) ihr solltet Euch von einem Rechtsanwalt beraten lassen!
02.03.2022 um 17:16 Uhr
da klingt schon sehr nach einem Gemeinschaftsbetrieb. Aber das musst Du als BRM ja nicht entscheiden, sondern der WV.
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/gemeinschaftsbetrieb/
04.03.2022 um 10:01 Uhr
Vielen Dank! Die Definition des "Gemeinschaftsbetriebes" scheint exakt auf uns zuzutreffen! Von daher gehe ich davon aus, dass alle einen gemeinsamen BR wählen dürfen. Der WV sieht das auch so. Oder gibt es doch eventuell noch rechtliche Kniffe, die der AG anwenden kann? Die schlimmste Konsequenz kann ja eigentlich nur sein, dass der BR neu gewählt werden muss, und dann für jede GmbH einzeln, oder?
04.03.2022 um 16:36 Uhr
Korrekt! Der AG müsste gegen die Ansicht (es handele sich um einen Gemeinschaftsbetrieb) vorgehen.
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