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Konzernvereinbarungen erzwingen?

B
BauMannundFrau
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Konzern (alle im Tiefbau) mit weiteren 6 gmbhs und einer Aktiengesellschaft. Jetzt ist es so, das wir einen Konzernbetriebsrat am 13.06. gebildet haben, der jetzt mit der Konzernleitung über eine Vereinbarung zum Thema Arbeitsschutz im Betrieb verhandeln will. Es geht um die Kostenübernahme von Arbeitsschuhen und einen Reinigungskostenzuschuss für die Arbeitskleidung. Kosten pro Arbeiter: ca. 100 für die Schuhe und 20 Euro im Monat für die Reinigung der Kleidung. Wir wollen das als Rahmenvereinbarung verhandeln und den einzelnen gmbhs und der Aktiengesellschaft. Der Vorstand des Konzerns verneint unseren Anspruch und will immer nur mit den einzelnen gmbhs oder der Aktiengesellschaft einzeln verhandeln. Das führte bisher dazu das die eine gmbh nur die Reinigung ersetzt bekommt aber keine Sicherheitsschuhen bezahlt werden und die anderen bekamen die Sicherheitsschuhe bezahlt bis 60 Euro aber keine Reinigungskosten wurden ersetzt. Diese Vereinbarungen gibt es! Wir wollen die alten nun in eine einheitliche führen und dann soll das auch für alle einheitlich geregelt werden. Kann man das gerichtlich erzwingen? Zumal auch einige gmbhs keine Lust auf Streit haben und lieber bei geringeren Zuschüssen bleiben wollen. Danke für Antworten.

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Community-Antworten (2)

P
Petrus

30.11.2012 um 13:39 Uhr

Grundsätzlich hat die Konzernleitung wohl recht, dass nach §58(1) keine Zuständigkeit des KBR gegeben ist. Wenn sich die Betriebsräte natürlich einig sind, könnten sie die bestehenden BV kündigen, und mit den Verhandlungen zu einer neuen BV gemäß §87(1) Nr. 7 den KBR nach §58(2) beauftragen.

Wir wollen die alten nun in eine einheitliche führen und dann soll das auch für alle einheitlich geregelt werden. Kann man das gerichtlich erzwingen? An der Stelle leider nein. Nur die o.g. Vorgehensweise ist möglich, wenn denn der KBR mehrheitlich entscheidet, das Verhandlungsmandat der einzelnen BR annehmen zu wollen.

einige gmbhs keine Lust auf Streit haben und lieber bei geringeren Zuschüssen bleiben wollen No problem. Wer den KBR nicht beauftragt, für den bleibt alles beim alten. Auf dem o.g. Weg gibt es am Ende eben keine K-BV, die für alle Konzernbetriebe gelten würde, sondern in eurem Fall bis zu 7 gleichlautende "lokale" BV. Wenn ein Betrieb dem KBR kein Mandat erteilt, dann eben nur 6 identische und eine andere...

T
Tanzbär

30.11.2012 um 15:24 Uhr

Bedenkt dabei, dass der AG die Arbeitsschutzschuhe, sofern sie von der BG vorgeschrieben sind, stellen muss. Nirgends gibt es eine Aussage von anteiligen Kostenübernahmen. Er hat zu stellen. Punkt.

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