In unserem Unternehmen gibt es über ein Dutzend Zugangstüren.
Nun hat der AG bis auf zwei Türen alle mit neuen Schließanlagen versehen, so dass ein Zutritt nicht mehr möglich ist. Nur noch als Fluchttüre.
Begründung: Es wurden immer wieder Spinde von Beschäftigten im Keller aufgebrochen.
Der BR ist grundsätzlich nicht gegen diese Regelung, aber kann der AG ohne Wissen und Beteiligung (MBR) des BR diese Maßnahme durchführen?
Danke für eure Antworten bzw. Hinweise.