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Sperrung von Zugangsmöglichkeiten im Betrieb mitbestimmungspflichtig?

F
Fliege
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Unternehmen gibt es über ein Dutzend Zugangstüren. Nun hat der AG bis auf zwei Türen alle mit neuen Schließanlagen versehen, so dass ein Zutritt nicht mehr möglich ist. Nur noch als Fluchttüre. Begründung: Es wurden immer wieder Spinde von Beschäftigten im Keller aufgebrochen. Der BR ist grundsätzlich nicht gegen diese Regelung, aber kann der AG ohne Wissen und Beteiligung (MBR) des BR diese Maßnahme durchführen? Danke für eure Antworten bzw. Hinweise.

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Community-Antworten (5)

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Lernender

19.10.2011 um 13:06 Uhr

gibt es jetzt Km weite Umwege, Staus an den Eingangstüren oder warum wollt ihr hier Mitbestimmen?

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Fliege

19.10.2011 um 13:20 Uhr

@Lernender ....es gibt keine Staus, aber sicherlich sehr weite Umwege. Im Schreiben des AG steht "....sollten die Türen widerrechtlich durch Steine, etc. offen gehalten werden, so werden diese Türen im Einvernehmen mit dem BR videoüberwacht. Bei Fehlverhalten kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen...."

Im Sinne der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" wäre hier mindestens eine Info an den BR (wir wußten von nichts) oder falls dies das Gesetz vorsieht, eben eine Mitwirkung bzw. Mitbestimmung wünschenswert gewesen.

R
rkoch

19.10.2011 um 13:43 Uhr

Das selbe Thema hatten wir auch... Grundsätzlich könnte man ein MBR nach §87 (1) Nr. 1 konstruieren, aber ein Streit über die Sache lohnt IMHO nicht. Wir waren eigentlich nur Sauer weil uns niemand erklären wollte WARUM dies vom AG so gewünscht war.

Wir haben immer gesagt: Wir sind mündige, erwachsene Menschen von denen man erwarten kann, das sie den Wunsch respektieren das i.d.R. nur gewisse Zugänge genutzt werden, vor allem wenn es dafür auch einen Grund gibt. Das mit technischen Mitteln zu forcieren fanden wir einfach überzogen.

Immerhin hat Euer AG einen Grund genannt:

Es wurden immer wieder Spinde von Beschäftigten im Keller aufgebrochen.

Wobei sich mir aber einige Fragen stellen die ich dem AG stellen würde:

WEN hat er im Verdacht, die AN oder externe? Falls AN: Was soll jetzt die Reglementierung der Zugänge bringen? Die AN kommen doch immer noch in den Betrieb und damit wohl auch an diese Spinde, können also immer noch die Spinde aufbrechen Falls Externe: Solche die berechtigtermaßen sich im Betrieb aufhielten? Falls ja: dann stellt sich genau die selbe Frage wie oben. Oder solche die unberchtigtermaßen in den Betrieb eingedrungen sind? Falls ja: Dann habt ihr IMHO ein anderes Problem als die Frage durch welche Zugänge die AN in den Betrieb kommen.

Ergo: Ihr habt das eigentliche Problem überhaupt nicht gelöst, aber etwa vollkommen wirkungsloses unternommen, vermutlich nur um zu sagen: Wir tun was......

G
gironimo

19.10.2011 um 13:56 Uhr

ich sehe das wie rkoch. Der wahre Grund liegt wahrscheinlich doch wo anders. Außerdem müsstet Ihr als BR doch wissen, ob Spinde aufgebrochen werden.

Aber immerhin erkennt der AG ja schon einmal die Mitbestimmung bei Videoüberwachung an. Ist doch mal was.

L
Lernender

19.10.2011 um 14:14 Uhr

@gironimo er setzt aber das Einverständnis des BR voraus. Ohne Mitteilung an den BR schon fresch. Ich würde dem AG Gelegenheit geben sein Schreiben zu korrigieren. Falls er es nicht tut selbst klarstellen, dass der BR nicht mit im Boot war und ist.

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