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Wahlvorstand - Sachkosten beim Arbeitgeber beantragen?

H
Heimchen
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo Zusammen,

benötigt der Wahlvorstand eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers für Sachkosten, bevor er diese beauftragen darf? (in unserem Fall die Kosten für die Übersetzung des Wahlaushangs)

Aktuell haben wir einen Kostenübernahmeantrag gestellt und uns aus zwei Anbietern für den günstigeren entschieden.

Darf er uns ein Übersetzungsbüro vorschreiben?

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Community-Antworten (3)

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Hangman

03.03.2022 um 07:53 Uhr

Hallo Heimchen, schau mal auf dieser Seite nach: https://www.rae-schreiner.de/leistungen/beratung/betriebsratswahl/kosten-der-betriebsratswahl/ Hier ist eigentlich alles gut beschrieben. Aber zum Übersetzen müsst ihr nicht unbedingt ein externes Übersetzungsbüro beauftragen. Wir übersetzen alles mit "deepl.com" und lassen es noch einmal von Kollegen/innen der betreffenden Nationalität durchlesen. (Wenn sie anfangen zu lachen wissen wir, dass dort ein Fehler drinsteckt) :-D

H
Heimchen

03.03.2022 um 09:40 Uhr

Hallo Hangman, vielen Dank für deine Antwort.

Was er übernehmen muss ist uns klar. Die Frage die sich stellte war, ob wir einen Kostenfreigabe benötigen (also im Vorfeld) oder halt nicht?

Oder reicht es, wenn wir den AG die Rechnung zukommen lassen?

R
R.Staunlich

03.03.2022 um 13:45 Uhr

Zur Vermeidung eines Streits über die Notwendigkeit würde ich den Arbeitgeber immer vorher auffordern die Kostenübernahme zu bestätigen.

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