Erstellt am 11.10.2011 um 12:11 Uhr von Strategie
Betriebsratsarbeit ist Arbeitszeit und hat sogar vorrang vor anderen Tätigkeiten.
Erstellt am 11.10.2011 um 12:20 Uhr von Aidan
Genaugenommen ist Betriebsratsarbeit keine Arbeitszeit, es besteht stattdessen ein Anspruch auf bezahlte Freistellung. Siehe § 37 Abs 2 BetrVG
Der einfachereren Handhabung zuliebe wird es aber oft als Arbeitszeit gerechnet und gut ist, damit ist dem Anspruch genüge getan.
Das ändert an der vorigen Aussage nix, aber ich wollts mal gesagt haben, weil es in anderen Themen hier auch immer wieder auftaucht. ;-)
Erstellt am 11.10.2011 um 13:04 Uhr von rkoch
@nickel
Problematisch ist die Situation, das Du
a) auch wirklich BR-Arbeit leistest
b) diese Arbeit auch zu diesem Zeitpunkt NOTWENDIG ist.
Wenn Dein AG das eben in Frage stellt wird die Sache evtl. problematisch, da früher ja offenbar diese Arbeit eben nicht notwendig war. Sie wird ja eigentlich nur deshalb "notwendig" weil es Dir an einer Fahrgelegenheit mangelt. Das für sich alleine ist aber eben kein Grund nicht wieder die Arbeit anzutreten.
Und hier kommt der Knackpunkt:
Der AG kommt für die Kosten der Betriebsratsarbeit auf, d.h. er hat u.a. die Fahrkosten zu den Sitzungen zu tragen und auch eine Fahrgelegenheit zur Verfügung zu stellen. So weit Dein AG also
a) Dir einen Firmenwagen stellt
b) Dir öffentliche Verkehrsmittel anbietet
c) Dir ein Taxi bezahlt
d) Dir einen Fahrdienst stellt
e) was auch immer
kann er grundsätzlich auch verlangen das Du nach Ende der Sitzung eines dieser Mittel wahrnimmst um Deine Arbeit wieder aufzunehmen, so lange Du nicht wirklich NOTWENDIGE BR-Arbeit leisten musst.
Insofern: So lange keiner dran rührt kannst Du so weitermachen. Falls der AG aber genau diese Problematik aufwirft würde ich den Bogen nicht überspannen.
NB: Es ist auch nicht ganz unproblematisch wenn BRM mit dem Privatfahrzeug zu Sitzungen fahren. So weit der AG keine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat geschehen derartige Fahrten dann nämlich auf eigenes Risiko (sprich die eigene Kfz-Haftpflicht/Kasko), die BG ist nicht zuständig.
Erstellt am 11.10.2011 um 15:20 Uhr von wölfchen
. . . gehören Vorbereitung und Nachbereitung der Sitzung (Nachlesen von Gesetzestexten, Ausarbeitung von Anträgen, Niederschriften usw.) nicht auch zur BR-Sitzung und nicht nur die reine Sitzungszeit? Ich meine da etwas auch unter dem Stichwort Ermessensspielraum im Kommentar zum § 37 BetrVG gelesen zu haben . . .
Erstellt am 11.10.2011 um 15:52 Uhr von rkoch
@wölfchen
Allein daraus das nickel diese Frage stellt entnehme ich, das da irgendwas im Argen liegt... Wozu sonst die Frage "ist das Arbeitszeit"? Wenn sein AG das nicht in Frage stellt, stellt sich die Frage doch gar nicht, oder?
Möglicherweise hat ja eben sein AG die Frage aufgeworfen wieso nickel früher, als der Fahrkollege noch kein BRV wesentlich früher wieder zur Arbeit kam.
So lange nickel tatsächlich notwendige (und wer will das beurteilen) BR-Arbeit macht braucht er sich nichts vorzuwerfen. Aber wenn der AG die Finger in der Sache drin hat sollte man eben vorsichtig agieren.... Denn der Grund "weil ich kein Fahrzeug habe" ist eben keiner.
Erstellt am 11.10.2011 um 15:57 Uhr von gironimo
... natürlich wölfchen. rkoch hat ja nur den Ernstfall durchgespielt und angedeutet, der AG könnte ins Feld führen, die Nacharbeit sei nicht zu diesem Zeitpunkt (gleich nach der Sitzung) erforderlich gewesen.
Aber so lange er nicht aufzeigt, wie die Rückkehr zum Arbeitsplatz ohne Kosten für das BR-Mitglied erfolgen soll, kann er sich auch nicht all zu sehr aus dem Fenster lehnen.
Und wie ich das sehe (oder die Frage verstehe) gibt es ja auch kein unmittelbaren Konflikt.
Die Nutzung des Privat-Pkw würde ich allerdings auch mit dem Arbeitgeber klären.
Erstellt am 13.10.2011 um 20:19 Uhr von nickel