Stützunterschriften
Hallo,
für Personen auf der Vorschlagsliste, wie viele Unterschriften brauche ich und brauch jede Person (bei uns sind es 6 Stützunterschriften) 6 Unterschriften oder reichen am ende 6 Unterschriften für beliebige Personenanzahl auf der Vorschlagsliste?
Community-Antworten (10)
06.10.2011 um 21:27 Uhr
Letzteres.
06.10.2011 um 21:32 Uhr
Wie viele MA seit ihr denn?
06.10.2011 um 21:38 Uhr
Wir sind 72 Mitarbeiter
06.10.2011 um 21:46 Uhr
§ 14 Abs. 4 BetrVG --> Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.
06.10.2011 um 21:55 Uhr
zum Verständnis! , nicht jeder einzelne Wahlvorschlag braucht 6 Unterschriften von Wahlberechtigten MA
06.10.2011 um 22:00 Uhr
Alfred poiuz hat dir die Antwort gegeben.
06.10.2011 um 22:35 Uhr
@Lernender,
wie kommst Du darauf? Wahlvorschlagsunterzeichner? Stützunterschriften?
06.10.2011 um 22:45 Uhr
@No Pain oder reichen am ende 6 Unterschriften für beliebige Personenanzahl auf der Vorschlagsliste?
das war die Frage.
06.10.2011 um 23:03 Uhr
Also wenn ein Betrieb 72 wahlberechtigte AN hat, braucht man nur 6 Stützunterschriften für den Wahlvorschlag bzw. der Liste um anfechtungssicher bzw. beim WV durchzugehen? Ich glaube ich peil heute nix mehr!
06.10.2011 um 23:12 Uhr
@NoPain § 14 Abs. 4 BetrVG --> Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.
hast du eingestellt. die Frage lautet was ist ein zwanzigstel von 72=3,6?=4 Unterschriften?
Verwandte Themen
Wahlvorschlagsliste / Stützunterschriften gültig?
ÄlterHallo, da mir unter der anderen Überschrift scheinbar keiner antworten möchte/kann, hier noch mal die gleiche Frage, unter einer anderen Überschrift. Wäre wirklich sehr schön, wenn jemand dazu eine M
Wahlvorstand "behindert" Listenabgabe - einstweilige Verfügung?
ÄlterHallo zusammen, wir haben bei uns folgendes Szenario: Als das Wahlausschreiben verschickt wurde war ich leider im Urlaub und konnte daher die Vorschlagsliste nicht persönlich unterschreiben. Um den
Stützunterschriften/ Listenwahl - wieviel Stützunterschriften braucht man?
ÄlterHallo BRler, wieviel Stützunterschriften braucht man bei einer Betriebsgröße von 130 Leuten? Warum braucht man Stützunterschriften ? Wir werden aller Vorausicht nach eine Listenwahl haben. Wir ha
Doppelt abgegebene Stützunterschriften
ÄlterHallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich doppelt abgegebener Stützunterschriften. In unserem Betrieb benötigt eine Vorschlagsliste 50 Stützunterschriften. Eine Liste hat am letzten Tag der Fris
Gründe für Wahlanfechtung Vorschlagslisten und Fristen - wann kann angefochten werden?
ÄlterSehr geehrtes Forum, ich versuche schon seit einigen Tagen hier im Forum Antworten auf meine Fragen zu finden. Es gibt zwar ähnlich gelagerte Fälle, aber das trifft nicht ganz den Kern meiner Frage