Erstellt am 06.10.2011 um 14:13 Uhr von Lernender
Erstellt am 06.10.2011 um 14:15 Uhr von blackjack
Erstellt am 06.10.2011 um 14:22 Uhr von NoPain
Lustige Fallstellung, denn da es noch kein BRV gibt, an wen meldet sich das verhinderte BRM ab? An den WV, der auch darüber befindet ob es sich tatsächlich um eine rechtmässige Verhinderung handelt und dann das EBRM einläd? Das aber nur am Rande ;)
Das EBRM darf zwar geladen werden, es darf aber den BRV nicht mitwählen und auch selber nicht gewählt werden!
Erstellt am 06.10.2011 um 15:04 Uhr von Lernender
@NoPain
Das EBRM darf zwar geladen werden, es darf aber den BRV nicht mitwählen und auch selber nicht gewählt werden
warum sollte man sie laden wenn sie nicht wählen dürfen?
Sie dürfen solange sie nur wegen Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds anwesend sind wählen! Nicht aber gewählt werden.
Erstellt am 06.10.2011 um 15:05 Uhr von blackjack
NoPain,
**Das EBRM darf zwar geladen werden, es darf aber den BRV nicht mitwählen und auch selber nicht gewählt werden!**
Ist das geladene EBRM, in dem Fall, kein vollwertiges Mitglied oder warum darf es den BRV nicht wählen?
Erstellt am 06.10.2011 um 15:11 Uhr von NoPain
Uuups... jo, sorry, das EBRM darf natürlich wählen, ist aber nicht wählbar, so war es ;)