Konstituierende Sitzung derzeit
Ein herzliches Hallo in die Runde, wir hatten in unserem Betreib vor ca. einem Monat die erste Betreibsratswahl überhaupt. Aktuell sind wir noch ein Betrieb ohne Betriebsart, da die erste Sitzung noch nicht sattfinden konnte (Krankheit und jetzt Homeoffice. Ich ahbe die Info gefunden, dass unter den akteullen Bedingungen geprüft wird, ob Sitzungen über Videochat oder Telefon sattfinden dürfen. Wo finde ich dazu verlässliche Infromationen? Und weiß jemand, ob das 1 zu 1 für die konsituierende Sitzung übertragen werden darf? Derzeit sehe ich viel Arbeit, aber keine Möglichkeit diese auf dem richtigen Weg zu tun. Dafür brauche ich eure Hilfe. Vielen Dank im Vorraus und viel Grüße
Community-Antworten (6)
30.03.2020 um 14:24 Uhr
Auch wenn man Krank ist darf man zur BR Sitzung oder zur konstituierenden Sitzung. Beim Homeoffice sowieso. Da ist es sogar Pflicht.
30.03.2020 um 14:36 Uhr
Das mit den Videokonferenzen ist noch nicht Gesetz oder durch die Rechtsprechung abgesegnet. Das sind bisher nur Meinungsäußerungen.
Daher würde ich - gerade die Konstituierende Sitzung NICHT per Video machen.
30.03.2020 um 14:38 Uhr
der Bundesarbeitsminister H. Heil hat letzte Woche das Thema Videokonferenzen usw. für BRs vorgeschlagen. Noch ist das entsprechende Gesetz aber nicht verabschiedet. Demnach gilt, Stand heute, weiterhin die Präsenzpflicht, unabhängig ob konstituierende, oder normale Sitzung. Gem. § 29 BetrVG Abs. 1 muss die konstituierende Sitzung innerhalb einer Woche nach der Wahl stattfinden. Die Frist habt ihr schon versäumt und da kann man sich auch nicht mehr auf "Corona" hinausreden. Das war vor einem Monat noch kein so brisantes Thema.
Homeoffice bedeutet nicht, dass man nicht an Sitzungen teilnehmen kann/ darf. Bei Krankheit kommt es wohl auf die Krankheit an. Alternativ muss ein Ersatzmitglied gerufen werden.
Ich würde mich mal ganz schnell mit eurer Gewerkschaft in Verbindung setzen. Vielleicht können die euch einen Tip geben, wie man weiter vorgehen sollte.
30.03.2020 um 14:54 Uhr
"Gem. § 29 BetrVG Abs. 1 muss die konstituierende Sitzung innerhalb einer Woche nach der Wahl stattfinden."
Erm ... Nein! Vor Ablauf von einer Woche muss eingeladen werden. Ob dazu eingeladen wurde, wissen wir nicht.
30.03.2020 um 17:02 Uhr
Hallo in die Runde, vielen Dank schon mals für die Antworten. Wir wurden zur Sitzung eingeladen. Der Termin konnte nicht stattfinden, da ein Mitglied krankgeschrieben wurde und der Gesundheitszustand verlangt hat, dass diese das Bett hüten musste. Nun stehen zwei der drei Mitglieder unter Quarantäne, dürfen aber arbeiten. Leider haben sich nur soviele Leute aufstellen lassen, wie benötigt wurden. Dementsprechend haben wir keine Ersatzmitglieder.
30.03.2020 um 17:23 Uhr
Ok. Hätte, hätte, Fahrradkätte, die Konstituierende Sitzung hätte man in diesem Fall auch zu zweit abhalten können. Hat man nicht, lässt sich jetzt nicht mehr ändern.
Bezüglich der Rechtsstellung eines BR der noch nicht konstituiert hat gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Zumindest gehen die Probleme die sich daraus ergeben zu Lasten des Gremiums.
Es wird auch kein Gesetz zu Video-BR-Sitzungen geben. Und es wird auch keine "verlässlichen Informationen" dazu geben, wie sich Betriebsräte in der derzeitigen Situation zu verhalten haben. Die gibt es vielleicht in zwei oder drei Jahren wenn sich die möglichen Streithähne vor dem BAG wiedergefunden haben.
Man kann aber durchaus berechtigt darauf hoffen dass den Gerichten die Funktionsfähigkeit der Betriebsräte in dieser Situation wichtger ist als das sklavische Einhalten von Formalien.
Und was habt Ihr zu verlieren? Ihr könnt "bis nach Corona" untätig bleiben, oder jetzt, so gut es geht, gestalten mit einem gewissen Restrisiko irgendwann gesagt zu bekommen, dass es doch nciht ganz korrekt war?
Was macht Ihr denn wenn Ihr schon seit einer Viertelstunde vor der roten Ampel steht und die partout nicht umschalten will?
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