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Neuer Mitarbeiter

H
Harvey
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wie ich mitbekommen habe arbeitet bei uns ein neuer AN. Habe dann mal meine Fühler ausgestreckt und erfahren das es sich folgender Maßen verhalten SOLL.

Unsere Muttergesellschaft XYZ AG (in der Schweiz) stellt neuen (deutschen) Mitarbeiter ein, hat aber den Arbeitsplatz für den neuen AN noch nicht fertig gestellt, dies kann sich nach meinen Informationen auch noch mehrere Monate hinziehen. Also wird dieser Mitarbeiter solange bei uns, ABC GmbH (Deutschland) eingelernt. Ist das jetzt eine Einstellung bei uns nach §99 BetrVG ??? oder was ??? Hätte unser AG hier den BR vorher informieren müssen ? Meinens Wissens zumindest der Informationspflicht nachkommen müssen.

Danke mal für eure Kommentare.

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

05.10.2011 um 20:40 Uhr

So wie Du es schreibst, handelt es sich um eine Einstellung (also §99 BetrVG). Ich würde den AG auffordern, den Sachverhalt umgehend aufzuklären (Fühler ausstrecken reicht ja u.U. nicht)

H
Harvey

05.10.2011 um 21:38 Uhr

@gironimo danke mal für deine Einschätzung, aber wo siehst du eine Einstellung bei uns wenn er doch einen Arbeitsvertag mit unserer Mutter in der Schweiz hat? Kannst du bitte präziser werden.

Den AG werde ich Morgen auffordern aufzuklären.

E
eveline

05.10.2011 um 22:51 Uhr

harvey

es geht um die Eingliederung in den Betrieb! Vglbar mit Leiharbeitnehmer

G
gironimo

06.10.2011 um 10:09 Uhr

so ist es. Wann und wo und mit wem der Kollege einen Vertrag hat, ist zunächst egal. Er hat bei Euch im Betrieb die Arbeit aufgenommen - ist bei Euch eingegliedert worden und arbeitet mit Euren Kollegen zusammen.

(Literatur: Kommentare zum § 99 BetrVG z.B. Däubler oder Fitting)

H
Harvey

07.10.2011 um 14:52 Uhr

Danke, ihr habt mich auf die richtige Spur gebracht

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