Hallo zusammen,

wie ich mitbekommen habe arbeitet bei uns ein neuer AN. Habe dann mal meine Fühler ausgestreckt und erfahren das es sich folgender Maßen verhalten SOLL.

Unsere Muttergesellschaft XYZ AG (in der Schweiz) stellt neuen (deutschen) Mitarbeiter ein, hat aber den Arbeitsplatz für den neuen AN noch nicht fertig gestellt, dies kann sich nach meinen Informationen auch noch mehrere Monate hinziehen. Also wird dieser Mitarbeiter solange bei uns, ABC GmbH (Deutschland) eingelernt.
Ist das jetzt eine Einstellung bei uns nach §99 BetrVG ??? oder was ???
Hätte unser AG hier den BR vorher informieren müssen ? Meinens Wissens zumindest der Informationspflicht nachkommen müssen.

Danke mal für eure Kommentare.