Beschlussfassung Gesamtbetriebsrat - dass in einem Betriebsteil kein neuer BR gewählt wird?
Kann ein Gesamtbetriebsrat einen Beschluss fassen, das in einem Betriebsteil kein neuer BR gewählt wird. Situation: Betrieb bestehend aus A+B+C = BR. Dann Umstrukturierung Betrieb nur noch aus A+B, daher war es Wille der MA, dass ein neuer BR gewählt werden soll und dann kam o.a. Beschlussfassung
Community-Antworten (3)
05.04.2007 um 12:42 Uhr
Hallo Bea,
schau dir dazu bitte § 4 BetrVG an.
Dort wird in Abs. 1 Punkt 2 Satz 2 beschrieben, dass nur die Arbeitnehmer mit Stimmenmehrheit beschließen können an der Wahl des BR im Hauptbetrieb teilzunehmen.
MfG Angi1
06.04.2007 um 00:56 Uhr
Das ist klar, es geht aber nicht um die Teilnahme, sondern um den Umstand, das der GBR beschlossen hat, das keine Neuwahlen stattfinden sollen
10.04.2007 um 09:09 Uhr
Hallo Bea,
wenn dir das klar ist, dann schau bitte noch § 50 BetrVG an. Dort wird beschrieben, dass der Gesamtbetriebsrat den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet ist. Er wird nur tätig wenn er beauftragt wird oder die einzelnen BR vor Ort etwas nicht regeln können, weil es das ganze Unternehmen betrifft.
MfG Angi1
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