Erstellt am 05.10.2011 um 16:51 Uhr von eveline
Wie wäre ed einmal ganz einfach, wenn der BR zur Klärung von Rechtsfragen und um ein Gerichtsstreit zu vermeiden nach Beschluss einen Anwalt hinzuzieht??
Erstellt am 05.10.2011 um 16:52 Uhr von poiuz
Das scheint hier problematisch, denn der AG muß zustimmen den Sachverständigen zu beauftragen ...
Erstellt am 05.10.2011 um 16:55 Uhr von StefanErgi
Hi Poiuz,
stimmt genau - und das wird er nicht :o(
Gruß Stefan
Erstellt am 05.10.2011 um 16:58 Uhr von poiuz
Was sind eigentlich "Rallies" und wieso ist das offenbar eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers?
Man könnte freilich beschließen gegen den AG vor Gericht zu ziehen wegen Irgendwas (Da gibts bestimmt den einen oder anderen Grund) und dann bei der Beratung dafür auch rein zufällig über andere Dinge zu sprechen ...
Alternativ kann man auch den DGB Rechtsschutz fragen, zumindest ein BRM wird ja wohl Gewerkschaftsmitglied sein.
Erstellt am 05.10.2011 um 16:58 Uhr von eveline
@poiuz
habe ich etwas von Sachverständigen geschrieben???
Es geht hier darum, dass der BR um ein Gerichtsverfahrn zu vermeiden einen Anwalt einbindet, der Schreibt dann dem AG einen "netten" Brief mit dem was folgen würde falls er so weitermacht, die Folge wäre dann eine Klage wegen Behinderung.
Ach ja, der anwalt schickt dem AG 2 Briefe, nämlich erst den mit den möglichen Folgen und dann klaro die Rechnung.
Im Klartext, der BR beauftragt nach Beschluss einen Anwalt hier mit der Wahrnehmung ihrer Rechte.
Erstellt am 05.10.2011 um 17:00 Uhr von gironimo
Der Beschluß muß natürlich so lauten, dass der Anwalt die Rechtsinteressen des BR wahrnehmen soll, da ja hier wohl eine Einschüchterung des BR stattfinden soll und somit der BR in seiner Arbeit behindert wird. Dann muss der AG zahlen.
Erstellt am 05.10.2011 um 17:01 Uhr von poiuz
Du hast geschrieben "zur Klärung von Rechtsfragen", das machen Sachverständige.
Wenn man das so wie von dir zuletzt beschrieben beschließt und sich auch klar darüber ist, das man die Klage auch durchziehen muß, falls auf den ersten Brief keine Besserung eintritt, kann man das natürlich so machen.
Erstellt am 05.10.2011 um 23:18 Uhr von DrUmnadrochit
Wenn ich mir die Ausgangsfrage anschaue, dann entsteht bei mir der Eindruck, dass BR und GF dort hauptsächlich schriftlich kommunizieren, statt mal miteinander zu reden Dann wäre das Verhalten des Arbeitgebers für mich nicht völlig unverständlich.
Natürlich kann man sich jetzt mittels Anwälten beharken und damit das Verhältnis auf unabsehbare Zeit festschreiben.
Man könnte natürlich auch versuchen, Verständnis füreinander zu entwickeln. Falls man damit selbst überfordert ist, könnte ein externer Mediator äußerst hilfreich sein.
Erstellt am 05.10.2011 um 23:30 Uhr von DonJohnson
*Wenn ich mir die Ausgangsfrage anschaue, dann entsteht bei mir der Eindruck, dass BR und GF dort hauptsächlich schriftlich kommunizieren, statt mal miteinander zu reden*
ähm woran siehst du das?
Hier Zitat: "So z.B. heute, als ich (BRV) unserem Geschäftsführer mitteilte, das eine regelmäßig per Mailverteiler kommunizierte Rankingliste, die sowohl Umsatz als auch Absatzzahlen enthielt, nicht mit dem BR abgesprochen sei und zusätzlich gegen das Datenschutzgesetz verstieße."
oh auch ich sehe da Probleme mit dem BDSG, weiterhin würde ich meine Bedenken als Gremium in diesem solchen Fall auch der GL schriftlich mitteilen...
*Dann wäre das Verhalten des Arbeitgebers für mich nicht völlig unverständlich.*
Warum denn? Um solche Verfehlungen mitzuteilen bedaft es nun mal der Schriftform, da man im Nachgang eventuell weitere Mittel einsetzten müßte...
*Natürlich kann man sich jetzt mittels Anwälten beharken und damit das Verhältnis auf unabsehbare Zeit festschreiben.*
Oder auch (je nach Lage der Dinge) endlich mal den Mum haben und dem AG mitteilen, dass es so nciht weiter gehen kann.
Die Im Gesetz beschrieben Vertrauensvolle Zusammenarbeit, ist meies Erachtens, keine Einbahnstraße, oder siehst du das anders?
*Man könnte natürlich auch versuchen, Verständnis füreinander zu entwickeln. *
Meine Kristallkugel ist nciht geputzt, aber meistens haben die Gremien Verständnis für den AG, dieser aber nciht für die AN...
*Falls man damit selbst überfordert ist, könnte ein externer Mediator äußerst hilfreich sein.*
Wenn die Versürfnisse BR und AG so groß sind, dass sie ständig vor dem Arbeitsgerichen der Republik stehen, dann wird ein Richter dieses bestimmt auch vorschlagen, oder willst du vermittelnd verdienen?
Erstellt am 06.10.2011 um 00:29 Uhr von DrUmnadrochit
DonJohnson schrieb: "ähm woran siehst du das?"
Komisch... da kann man sprachlich so klar wie nur möglich ausdrücken und es wird immer noch fehlinterpretiert.
Ich schrieb, dass "bei mir der Eindruck entsteht". Ein Eindruck der entsteht ist natürlich äußerst subjektiv, da ist die Frage, woran man das "sieht" wohl eher deplatziert.
Dann schreibst Du eine Menge Dinge die rechtlich völlig korrekt sind, aber dennoch nicht unbedingt geschickt.
Auch wenn es "meistens" so oder so ist, dann heißt das noch lange nicht, dass es "immer" so ist. Das wirklich interessante ist ja, dass die Arbeitgeber genau der gegenteiligen Meinung sind. Es lohnt sich für beide Seiten, sich einmal näher mit Spieletheorie zu beschäftigen. Nichts ist für alle Ewigkeit festgeschrieben.
Ist es wirklich notwendig erst "ständig vor dem Arbeitsgerichen der Republik (zu) stehen", bevor man ernsthaft versucht, die vertrauensvolle Zusammenarbeit auch umzusetzen?
Erstellt am 06.10.2011 um 00:53 Uhr von DonJohnson
*Ich schrieb, dass "bei mir der Eindruck entsteht". Ein Eindruck der entsteht ist natürlich äußerst subjektiv, da ist die Frage, woran man das "sieht" wohl eher deplatziert.*
Und meine Frage, woraus du diese Erkenntnis ziehst - ich will doch lediglich versuchn dich zu verstehen - nicht mehr, nicht weniger ;-)
*Dann schreibst Du eine Menge Dinge die rechtlich völlig korrekt sind, aber dennoch nicht unbedingt geschickt.*
Du hast vergessen zu erwähnen, dass das dein "subjektiver Eindruck" ist ;-)
*Auch wenn es "meistens" so oder so ist, dann heißt das noch lange nicht, dass es "immer" so ist.*
Das wiederum habe ich nciht bestritten ;-)
*Das wirklich interessante ist ja, dass die Arbeitgeber genau der gegenteiligen Meinung sind. Es lohnt sich für beide Seiten, sich einmal näher mit Spieletheorie zu beschäftigen. Nichts ist für alle Ewigkeit festgeschrieben.*
Auch das habe ich nciht bestritten, aber deine Antwort ging an meiner Frage vorbei ;-)
*Ist es wirklich notwendig erst "ständig vor dem Arbeitsgerichen der Republik (zu) stehen", bevor man ernsthaft versucht, die vertrauensvolle Zusammenarbeit auch umzusetzen?*
IMHO nein, aber leider sehen das die AG ´s der Republik leider ein wenig anders ;-(((
Erstellt am 06.10.2011 um 08:07 Uhr von DrUmnadrochit
Ich ziehe es vor, mich auf die Sachfragen zu konzentrieren, statt mich auf Euer Niveau herabziehen zu lassen.
Erstellt am 06.10.2011 um 09:55 Uhr von StefanErgi
Hallo Leute,
es bringt nichts, wenn Ihr Euch hier wegen Fehlinterpretationen untereinander fetzt! Ja, der Schriftverkehr ist in unserem Unternehmen der gängige Weg Mitteilungen und Beschlüsse bekannt zu geben. Wir sprechen aber auch miteinander! Der BR hat der GF bereits mehrfach (schriftlich und mündlich) eine Zusammenarbeit angeboten. Solange diese im Interesse der GF ist, wird dies auch wahrgenommen....
Eine Reaktion wie die in meinem Ursprungsposting beschriebene erhielten wir schon häufiger. Nur was können wir hier konkret tun? Eine Rechtsberatung wird uns nicht genehmigt werden. Daher hier die Frage an die Fachleute - und bitte keine bezugsfremden Meldungen mehr, dafür gibt es andere Spielwiesen.
Gruß Stefan
Erstellt am 06.10.2011 um 10:05 Uhr von petrus
@Stefan: siehe Antwort 5 von Eveline. Ihr fasst einen Beschluss , einen Anwalt mit der (notfalls gerichtlichen) Durchsetzung eurer Rechte zu beauftragen. Bei der genauen Formulierung hilft Euch gern der Anwalt (sagt ihm halt von Anfang an, dass ihr da keine Erfahrung habt) - der weiß sehr gut, was ihr beschließen müsst, damit er am Ende seine Kohle vom ArbGeb kriegt :-)
P.S.: Die Namen von guten Fachanwälten für Arbeitsrecht, die in Eurer Nähe eine Kanzlei haben, könnt ihr bestimmt telefonisch beim Seminaranbieter Eures Vertrauens erfahren...