Erstellt am 30.09.2011 um 09:23 Uhr von Lernender
es kann ja wirklich sein, dass der Kollege trotz Erkrankung Fußballspielen darf, auch wenn dies wohl sehr unwahrscheinlich ist.
Aber als Br. oder auch als Kollege, würde ich ihn nur auf mögliche Folgen aufmerksam machen. Ihm auch klar sagen, dass ich es im Falle des bläuens für absolut unkollegial halte.
Erstellt am 30.09.2011 um 09:41 Uhr von MonaLisa
@sylwii,
ich würde ihm unter 4 Augen sehr deutlich sagen, wie betrügerisch und unfair er sich seinen Kollegen gegenüber verhält.
Abgesehen davon, dass er - ausser Fussball - auch noch mit einer fristlosen Kündigung spielt, kann er dann die Lohnfortzahlung vergessen.
Und ich würde ihm noch sagen, dass ich nicht weiss, wer ihn - ausser mir - noch gesehen hat und ganz anders reagieren kann.........
Erstellt am 30.09.2011 um 09:42 Uhr von sylwii
Ja ist klar, nur was ist mit der so gennanten Treupflicht eines AN (Mitteilungs- und Anzeigepflichten: Er hat z.B. die Pflicht zur Anzeige drohender Schäden (z.B. bei Störungen an Maschinen). Fällt sowas nicht auch darunter? Dem AG entsteht ja evt. ein Schaden. Kann der AG dem Kollegen der seinen Kollegen nicht verpfeift, einen Strick draus drehen?
Erstellt am 30.09.2011 um 09:47 Uhr von petrus
@sylwil:
Woher weißt Du, dass der Kollege krank ist und nicht beispielsweise seine Übersstunden abfeiert? Aus datenschutzrechtlicher Sicht dürftest du nur wissen, dass er "abwesend" ist, aber nicht aus welchem Grund...
Erstellt am 30.09.2011 um 09:47 Uhr von MonaLisa
@sylwii,
nein, einen Strick kann ihm daraus nicht gedreht werden und hat auch mit der Treuepflicht (meine Meinung!) nichts zu tun.
Wer sagt denn, dass der Kollege den evtl. zu verpfeifenden überhaupt gesehen hat?
Erstellt am 30.09.2011 um 09:53 Uhr von Lernender
@ Petrus
bist du der Meinung krank darf nicht in Dienspläne eingetragen werden die für jeden Mitarbeiter ersichtlich sind?
Erstellt am 30.09.2011 um 09:58 Uhr von MonaLisa
@petrus,
naja, sogar in grösseren Firmen - nicht nur in kleineren wissen die Kollegen ob ein Kollege AU krank ist oder abfeiert...... :-))
Erstellt am 30.09.2011 um 10:07 Uhr von petrus
@lernender: Ist es für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, dass jedermann weiß, _warum_ jemand abwesend ist? Oder ist es (z.B. für die Arbeitsverteilung im Team) ausreichend, zu wissen "XY fehlt diese Woche"?
Zur Lektüre: §§32 + 3a BDSG
Erstellt am 30.09.2011 um 10:20 Uhr von petrus
@ML:
Urlaub und Gleittage werden im Normalfall im Team / in der Abteilung abgesprochen und geplant. Klar wissen die Kollegen damit in der Regel bescheid, wenn jemand von heute auf morgen unangekündigt "abwesend" ist - aber hoffentlich nicht offiziell bestätigt.
Wenn ich aber offiziell gar nicht wissen kann, warum der MA fehlt, kann ich auch schlecht zum verpfeifen verpflichtet sein. Was anderes könnte natürlich für "offiziell Wissende" (Personalabteilung, Vorgesetzter, ...) gelten. Und das es eine Sauerei gegenüber (nicht nur) den Kollegen ist sehe ich genauso. Aber das hattet ihr ja schon erwähnt...
Erstellt am 30.09.2011 um 10:23 Uhr von Lernender
@ Petrus
hab ich gerade durchgelesen, kann durchaus Fragen aufwerfen bezüglich der Anwendung von Diensplanprogrammen.
Da jedoch in Behörden, Krankenhäusern und vielen anderen Betrieben Dienstpläne so gestaltet sind, dass ein krank ersichtlich ist, gehe ich davon aus das die Frage des Datenschutzes hierfür schon geklärt ist.
Auch wenn ich hierzu noch kein Urteil gelesen habe.
Kennst du eins?
Erstellt am 30.09.2011 um 10:26 Uhr von blackjack
@sylwii,
**Ja ist klar, nur was ist mit der so gennanten Treupflicht eines AN (Mitteilungs- und Anzeigepflichten**
Die §§ 241, 242 BGB sind allgemeiner Anknüpfungspunkt für vertragliche Nebenpflichten.
Erstellt am 30.09.2011 um 11:05 Uhr von petrus
@lernender:
Das der Dienstplaner (z.B. PDL ) das wissen darf ist die eine Sache - die andere, in welcher Form die Dienstpläne zugänglich gemacht werden dürfen. Klar siegt hier oft die Faulheit und es wird nicht statt Urlaub/Gleittag/Schulung/Freischicht/krank im Aushang "nicht anwesend" eingetragen. Und solange es kein Kläger gibt...
Urteil kenne ich dazu nicht. Könnte aber daran liegen, dass die Richter bislang jeden ArbGeb im Gütetermin von der Eindeutigkeit der Rechtslage überzeugen konnten
Erstellt am 30.09.2011 um 11:19 Uhr von Lernender
@ Petrus
möglich das es aus diesem Grund kein Urteil gibt. Erstaunlich aber auch das in Wiki und anderen Seiten genau auf diese Art der Dienstplangestaltung eingegangen wird ( mit dem Hinweis K entsprechend einzutragen).
da ich davon ausgehe das die von sylwi angesprochene Diskussion im Gremium stattfindet, wird sie als Br. wohl Einsicht in die Dienspläne haben.
Erstellt am 30.09.2011 um 13:47 Uhr von gironimo
Ich will mich zu den Dienstplänen nicht äußern. Bei uns heißt es jedenfalls nur nicht anwesend. Ich gehe auch davon aus, dass es den meisten Kollegen egal ist was da steht und es daher keine Rechtsprechung gibt.
Kleine Episode: Ich kenne einen Fall, wo ein AU-Kollege im Fernsehen zu sehen war, wie er Bonbons von einem Karnevalswagen in Menge warf. Er berief sich später (ganz ohne Gericht uind Anwalt) darauf, das er unter einer Allergie litt, die auf eine Substanz im Betrieb zurück zu führen war.
Erstellt am 30.09.2011 um 14:37 Uhr von eveline
Es besteht keine Pflicht dem AG solches zu melden. Es ist aber auch nicht VERBOTEN und der es meldet darf daraus kein Schaden erleiden. Er muss ihn (also den Fußballer) ja nicht eines Fehlverhaltens bezichtigen er teil einfach dem AG etwas mit, was er erlebt hat. Es kann dann sehr grasse Folgen ggf. für den Fußballer haben, bis zu fristlosen Kündigung.
Erstellt am 30.09.2011 um 14:52 Uhr von MonaLisa
@all,
und dann gibt's noch die Kollegen, die nur unter dem Siegel der Verschwiegenheit einen Kollegen verpfeiffen - von der PL dann die Zusage bekommen, dass darüber Stillschweigen bewahrt wird und sich dann wundern, wenn sie bei einer Kündigungsschutzklage als Zeuge benannt werden......