Erstellt am 21.09.2011 um 21:45 Uhr von Kölner
@mbrandt
Der AG kann tatsächlich den Vertrag abschließen, der ihm zum jeweiligen AN opportun erscheint. Vll. gibt es noch den ein oder anderen Zwang, der sich aus einem TV ergibt - aber das war es auch schon!
Erstellt am 21.09.2011 um 22:06 Uhr von Kurzarbeiter
was wude denn wie beim wem geändert??
Erstellt am 22.09.2011 um 08:58 Uhr von Ulrik
@mbrandt
Worauf möchtest Du denn hinaus, bzw. was möchtest Du erreichen?
Verträge kann ein AG mit den MA schliessen, wie er lustig ist, sofern TV nichts einschränken.
Wenn im endeffekt unzulässige oder rechtsunwirksame Teile im AV drin stehen, dann solltet ihr als BR die Mitarbeiter informieren, was das für Konsequenzen hat.
Wenn der kommissarische SL Verträge schliesst, wozu er keine Berechtigung hat, dann muß die GF mit dem Kollegen "abrechnen".
Bei der Vertragsgestaltung hat der BR kein Mitspracherecht.
Erstellt am 22.09.2011 um 12:59 Uhr von gironimo
.... und außerdem - zum ändern von Arbeitsverträgen gehören immer zwei. Der eine will ändern (AG) und der andere unterschreibt und stimmt damit zu (AN). Niemand muss ja einer Vertragsänderung ohne wenn und aber zustimmen.
Erstellt am 22.09.2011 um 20:19 Uhr von mbrandt
Hallo,
erstmal danke für die Antworten. Es geht hier nur um eine kleine Änderung der Arbeitsverträge. Der Brutto- Lohn ist bei allen gleich geblieben. Die Altverträge haben eine 6 Tage Woche mit 33 Tagen Urlaub und die Neuverträge haben jetzt eine 5 Tage Woche mit 28 Tagen Urlaub. Dies sind keine Verträge die zwischen AG und AN zustande gekommen sind, sondern zwischen dem kommissarischen Speditionsleiter ( SL ) und AG. Hier geht es alleine nur um die Vernachlässigung der Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat. Die Verträge sind soweit in Ordnung und wenn man uns informiert hätte, dann hätten wir sogar dafür gestimmt.