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Kein Kandidat für den GBR Vorsitz

E
Enrico2
Feb 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, was passiert, wenn niemand den Vorsitz des GBR übernehmen will?

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Community-Antworten (11)

K
Kjarrigan

17.02.2022 um 11:41 Uhr

Dann n gibt es keinen GBR - da dem AG ein gesetzlich vorgeschriebener Vertreter des GBR fehlt.

Ist imho ein schwaches Bild wenn sich niemand bereit erklären will den Posten zu übernehmen. Gibt es dafür Gründe?

C
celestro

17.02.2022 um 11:43 Uhr

"Gibt es dafür Gründe?"

Die GBRM wollen es nicht machen ... ;-)))

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Enrico2

17.02.2022 um 11:47 Uhr

es muss aber ein GBR gebildet werden. Bisher hat sich kein Kandidat gemeldet. Es kann also sein, dass es keinen Kandidaten geben wird.

T
takkus

17.02.2022 um 13:30 Uhr

Wie- es hat sich bis jetzt kein Kandidat gemeldet? Meines Wissens nach entsenden die BR´s einen Mitglied in den GBR aus dessen Mitte dann Vorsitz und Stellvertretung gewählt werden.

E
Enrico2

17.02.2022 um 14:20 Uhr

...kein Kandidat für den Vorsitz !

R
R.Staunlich

17.02.2022 um 14:45 Uhr

Offensichtlich gibt es bei Euch entweder keine Themen die mehrere Betrieb betreffen und nicht auf Betriebsebene geregelt werden können, oder diese Dinge sind Euch egal.

Diese Dinge können dann bei Euch nicht geregelt werden.

T
takkus

17.02.2022 um 14:56 Uhr

Wenn keiner den Vorsitz übernehmen möchte, sollten alle über ihre Arbeit im GBR ernsthaft nachdenken.

K
Kjarrigan

17.02.2022 um 15:11 Uhr

§ 47 (1) BerVG Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten. Fitting RN 1: In Unternehmen mit mehreren Betrieben werden wichtige Entscheidungen auf der Unternehmensebene getroffen. Deshalb muss eine wirksame InteressenVertr. der ArbN auch auf dieser Ebene bestehen. Das ist der GesBR. RN 4 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 vor, muss ein GesBR gebildet werden; seine Bildung liegt nicht im Ermessen der BR.

§ 51 BetrVG Geschaftsführung (des GBR) Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 vor, muss ein GesBR gebildet werden; seine Bildung liegt nicht im Ermessen der BR. .... besteht.

Wir kein GBR - Vorsitzender gewählt 8weil keiner will9 ist das imho eine grobe Pflichtverletzung § 23 BetrVG und kann im schlimmsten Fall zur Auflösung aller beteiligten BR führen.

Warum will man dem AG diese Tür öffnen?

R
Relfe

17.02.2022 um 15:17 Uhr

und was nützt wenn keiner den Job ernsthaft machen will?

C
celestro

17.02.2022 um 15:33 Uhr

"Wir kein GBR - Vorsitzender gewählt 8weil keiner will9 ist das imho eine grobe Pflichtverletzung § 23 BetrVG und kann im schlimmsten Fall zur Auflösung aller beteiligten BR führen."

Das halte ich für ein bißchen weit hergeholt. Das man den BR auflösen kann, wenn sich BRV findet ... aber weil sich kein GBRV findet?

T
takkus

17.02.2022 um 15:47 Uhr

Vielleicht nicht zur Auflösung der BR, aber evtl. zum Auschluß des GBRM aus dem BR? (könnte jetzt auch weit hergeholt sein, aber heutzutage ist ja alles möglich)

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