Erstellt am 16.09.2011 um 14:03 Uhr von Lernender
wenn nur 2-3 Ersatzmitglieder eingeladen werden, obwohl min. 5 ordentl. BRs abwesend sind.
Möglicherweise ist der Grund dafür das nur zwei oder drei Ersatzmitglieder geladen werden, dass die Br. Mitglieder am Sitzungstag arbeiten.
Grüße, Lernender
Erstellt am 16.09.2011 um 14:04 Uhr von eveline
Ersatzmitglieder dürfen ausschließlich geladen werden wenn ord. BRM gem § 25 BetrVG verhindert sind. Alles andere ist rechtswidrig und macht wegen Verstoß gegen die Nichtöffentlichkeit und Ladungsfehler die Beschlüsse nichtig.
Weiter rikieren die EBRM welche wegen der unberechtigten Teilnahme ihren Arbeitsplatz verlassen also ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen arbeitsrechtlich Maßnahme, wegen Verletzung ihrer Arbeitspflicht.
Die Verhinderungsgründe sind im § 25 BetrVG gereglt. Verhinderung wegen Arbeit gibt es nicht. Sind sie also im Betrieb, so müssen diese Teilnehmen (Mandatspflicht) nehmen diese trotdem dass keine Verhinderung gem. § 25 vorliegt nicht teil, darf KEINE EBRM geladen werden. Auch dieses wäre Ladungfehler mit den Folgen siehe oben.
Der BRV der hier bewusst falsch lädt begeht eine grobe Pflichtverletzung und sollte von der Funktion BRV abgelösst werden.
Erstellt am 16.09.2011 um 14:23 Uhr von charlot
Lernender
...dass die Br. Mitglieder am Sitzungstag arbeiten.
Empfehle Dir einmal den § 25 zu lesen. Arbeit und auch arbeitsfrei ist KEINE Verhinderung! Für Arbeitsfrei z.B. wegen Schichtarbeit gibt es die Ersatzfreistellung!
Erstellt am 16.09.2011 um 14:37 Uhr von Lernender
eben charlot und deshalb hat der BRV wohl keineren weiteren Ersatzmitglieder eingeladen!
Grüße, Lernender
Erstellt am 16.09.2011 um 14:41 Uhr von RatzundRuebe
Hallo liebe Kollegen/innen,
bitte nicht streiten, ich möchte nur Antworten auf meine Fragen und keinen Streit vom Zaun brechen......
Ich denke es gibt Gesetze die das regeln, aber diese sind mir nicht bekannt.
Vielen Dank auf jeden Fall schonmal für die ersten Antworten, ich hoffe es kommen noch viele dazu.
Ich möchte in jedem Fall verhindern das Nachteile für die Mitarbneiter entstehen, denn wir stehen unmittelbar vor neuen Bvs zu Arbeitszeitkonten und neuen Schichtsystemen.
Ratz und Rübe
Erstellt am 16.09.2011 um 15:04 Uhr von Kurzarbeiter
RatzundRuebe
Wenn Du BR ist ist und sollte Dir das Gesetz bekannt sein. Denn es ist das gleiche Gesetz welches dich zum BR gemacht hat. Es ist das BetrVG. Also, als BRM sollte man dieses wissen und die wichtigsten §§ mal lesen und kennen. Sonst Mandat niederlegen.
Erstellt am 16.09.2011 um 15:11 Uhr von Lernender
Hallo Ratz und Rübe,
falls du auf viele Antworten hoffst solltest du nicht die Anzahl der Antworten auf sieben begrenzen.
Oder ist hier eine Unsichtbare Macht zu gange.
Nochmal zu deiner Frage. Der BRV kann absolut richtig gehandelt haben, frag ihn doch einfach nach seinen Gründen evtl. ist dies ja der gordische Knoten.
Grüße, Lernender
Erstellt am 16.09.2011 um 15:31 Uhr von MonaLisa
@RatzundRuebe
"obwohl min. 5 ordentl. BRs abwesend sind" ! 5 Kollegen, die es nicht für notwendig finden zur Sitzung zu erscheinen, sollten mal mit sich selbst in Klausur gehen und herzhaft darüber nachdenken, warum sie sich zur Wahl stellten.....
Diese 5 (?) sind nicht verhindert, ausser der Betrieb würde zusammenbrechen, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlassen würden.
Für diese (ich behaupte nichtverhinderten BR - Mitglieder) darf kein Ersatz geladen werden.
Ihr lauft Gefahr, dass Beschlüsse ect. ungültig sind!
Da ist doch ein ganz dringendes Gespräch innerhalb des Gremium's fällig! Ansonsten wählt ihr den BRV ab. Einfache Mehrheit genügt.
Praktisch wäre dann natürlich, wenn ihr bereits einen in petto hättet, der den "Job" deutlich besser ausfüllt.