Hallo! In unserer Einrichtung soll und will eine Kollegin (seit 13 Jahren im Unternehmen beschäftigt) eine höherwertige Tätigkeit übernehmen. Kann der Arbeitgeber für die neue Tätigkeit eine Probezeit vereinbaren? Behält die Kollegin dann für diese Zeit einen Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz? Kann man so etwas vereinbaren?
Bekommt sie einen neuen Arbeitsvertrag oder wird der AV nur geändert?
Danke für Eure / Ihre Antworten!