Hallo!

In unserer Firma soll aus Kostengründen und zur Entlastung der Mitarbeiter ein Workflow geändert werden.
Die Kollegen, die bisher die Arbeiten selbst ausgeführt haben, sollen zukünftig teilweise die Arbeit nur noch vorbereiten. Dann wird die Tätigkeit von einem externen Dienstleister durchgeführt und anschließend wieder intern von den Kollegen geprüft.
Die Mitarbeiter sind informiert worden, dass diese Vorgehensweise in Kürze gestartet werden soll.
Auf Nachfrage bei der GF warum wir (BR) nicht informiert und eingebunden wurden, wurde uns mitgeteilt, dass diese Änderung der Arbeitsabläufe nicht BR-relevant sei.
Es betrifft zwar „nur“ ca. 5 von 100 Mitarbeitern, aber aus unserer Sicht ist es doch ein Fall für den §90, oder sehen wir das komplett falsch?