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Wirtschaftsausschuss

K
KFriedel
Jan 2018 bearbeitet

kann ein Mitglied des Wirtschaftsausschusses freigestellt werden?

1.33507

Community-Antworten (7)

C
charlot

14.09.2011 um 23:05 Uhr

NEIN, es sei er wäre auch BRM und würde als solcher freigestellt. Sonst nur "Freistellung" für die Sitzungen

R
rainerw

14.09.2011 um 23:54 Uhr

@charlot Denke mal das Du meinst der AG muß das Mitglied des WA nicht freistellen. Hier war aber die Frage nach dem "kann": Dies wiederum wäre Verhandlungssache.

C
charlot

15.09.2011 um 00:13 Uhr

rainerw

ich glaube nicht, dass es als Verhandlungsthema gedacht war. Denn danach kann man auch den Hausmeister freistellen. ;-)

Ach ja, die Putzfrau bitte auch noch ;-)

R
rainerw

15.09.2011 um 00:30 Uhr

@charlot Du wirst es nicht glauben, aber das Thema hatten wir mal mit der GL; und der Vorschlag kam von Ihnen selber. Ob der freigestellte dann die Putzfrau hätte mitnehmen können durch alle Deutschen Werke ist mir aber nicht bekannt.

L
Lernender

15.09.2011 um 10:04 Uhr

Hallo Kfriedel,

die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind nach den Vorschriften des § 37 Abs. 2 und 3 von der Arbeit freizustellen. Zu finden im § 107 BetrVG.

Grüße, Lernender

G
gironimo

15.09.2011 um 10:43 Uhr

ich sehe es wie Lernender. (jedoch wo wird im §107 der § 37 BetrVG erwähnt? Schon eher in den Kommentaren zum §107 BertrVG und in der Rechtsprechung)

C
charlot

15.09.2011 um 11:19 Uhr

Hallo,

also so wie ich am Anfang geschrieben habe! Freistellungen für Sitzungen, denn dass ist dann die gem. § 37 2 u. 3

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