24-monatige Probezeit
Hallo zusammen,
in unserer Firma soll ein neuer Mitarbeiter mit einer 24-monatigen Probezeit und einem unbefristeten Arbeitsvertrag eingestellt werden. Frage: Ist die Vereinbarung einer so langen Probezeit rechtlich zulässig? 2. Frage: Können wir als Betriebräte diesem Vertrag hinsichtlich einer solchen Vereinbarung widersprechen? Danke im Voraus für die Antwort!
Community-Antworten (6)
08.09.2011 um 21:00 Uhr
@obelix Vereibaren könnte man auch eine viel längere Probezeit - nur: Das KSchG gilt nach 6 Monaten und die Kündigungsfristen nach § 622 BGB sind auch nicht durch eine verlängerte Probezeit abzubedingen... Wem es Spass macht...
Achja: Man könnte den AG als BR natürlich mal fragen, ob er schon einmal was von 'Sittenwidrigkeit' und 'Recht und Billigkeit' gehört hat...
08.09.2011 um 21:07 Uhr
.... aber bitte erst, wenn der neue Mitarbeiter eingestellt ist - sonst überlegt es sich der AG noch mal. Ich würde auch die Zustimmung zur Einstellung deswegen nicht verweigern.
09.09.2011 um 01:16 Uhr
Und was soll das bringen, den AG zu fragen, ob er schon einmal was von "Sittenwidrigkeit" und "Recht und Billigkeit" gehört hat...?
09.09.2011 um 08:27 Uhr
Hallo,
auf keinen fall wiedersprechen?
zustimmen und nach einem halben jahr ist er drin, warum schlafende hunde wecken.
MFG
09.09.2011 um 09:08 Uhr
@DerAlteHeini ...ich bin mir ganz sicher, dass Du nach einer Zeit des Überlegens drauf kommst.
09.09.2011 um 10:11 Uhr
@obelix: Als BR habt ihr eh keine Handhabe im Rahmen einer vertraglichen Inhaltskontrolle, das schliesst die Mitbestimmung nach §99 nicht mit ein.
Also, der Einstellung zustimmen. Wenn der AG diesen AN dann kündigen will, muß er den BR anhören. Dann habt ihr alle Mittel, um zu widersprechen, und der An hat eine sehr gute Chance, diesen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen.
Aber: Nach der Einstellung würde ich mit diesem Kollegen sprechen und ihn informieren.
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