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BR-Mitglied in EU-Rente - Folgen?

K
Katzengold
Nov 2016 bearbeitet

hallo ihr alle... die frage: bin br-mitglied, z.zt. befristet bi 30.01.2012 in erwerbsunfähigkeitsrente.

wie ist mein status in der firma / ag ? kann ich noch aktiv an der betriebsrats-arbeit teilnehmen ?

bei anfrage auf auszahlung des wegen krankheit nicht genommenen jahresurlaub 2010 wurde vom ag mitgeteilt, daß ie erst bei aucheien aus dem betrieb möglich sei..

also gelte ich noch al dort bechäftigt ??? falls EU-rente nicht weiter bewilligt wird, müssen die mich wieder zu den alten konditionen einstellen ?...

ist der erste fall dieser art hier bei uns im BR...haben alle keine ahnung + freuen uns auf antwort. danke

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

08.09.2011 um 18:53 Uhr

@Katzengold Könntest Du Deine Frage noch einmal mit vollständigen Sätzen/Worten formulieren?

W
wölfchen

09.09.2011 um 15:48 Uhr

. . . also - entweder hat Katzengold seine Fragestellung nachgebessert, oder Kölner hatte die falsche Brille auf ;-) also: bei einer befristeten EU-Rente ist das Arbeitsverhältnis nicht beendet - es ruht vielmehr und besteht in seiner rechtlichen Form weiter. Im Normalfall ist im Fitting zum § 24 BetrvG zu lesen, ruht dann in dieser Zeit auch das Betriebsratsamt und ein Ersatzmitglied rückt für diese Zeit nach. Den Sonderfall, dass jemand vielleicht in dieser Zeit aktiv weitermachen will - den haben sie im Kommentar leider nicht berücksichtigt - das wird wohl auch selten vorkommen . . .

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