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Wirtschaftsausschuss

L
Laule
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, wir werden in naher Zukunft einen Wirtschaftsausschuss gründen. Ein Mitglied kommt nicht aus dem Betriebsrat. Nun meine Frage, hat dieser Mitarbeiter Anspruch auf Schulung, und Anspruch für diese Schulung frei zu bekommen.

Die Tätigkeit im WA ist doch auch ein Ehrenamt, und die Schulung wird benötigt und dieses Amt verantwortlich zu bekleiden. Oder?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

08.09.2011 um 16:37 Uhr

Man geht davon aus, dass der BR sach- und fachkundige Personen in den Ausschuß beruft. Daher ist es umstritten, ob Schulungen erforderlich sind. Es kommt also sicherlich auf die Schulungsinhalte und eine gute Argumentation an. (siehe Kommentare zu §§ 37 und 107 BetrVG)

M
monalisa

08.09.2011 um 16:38 Uhr

@Laule, lies dir das mal durch!

"§ 107 BetrVG, Däubler, 3. Schaffung der nötigen Voraussetzungen für die Arbeit des Wirtschaftsausschusses!" Rd.Nr. 32

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