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Darf AG einfach das Arbeitsverhältnis nach berufsbegleitender Ausbildung beenden?

D
Dola
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend,

folgende Situation gib es zu klären: MA hat in dem Heim eine berufsbegleitende Ausbildung gemacht, d.h. sie ist im März fertig. Sie hat mit der Ausbildung eine 1/2 Stelle als Pflegehelferin, vorher war sie für 400.- Euro angestellt. Die damalige Heimleitung hat sie zur Ausbildung motiviert, fürs Haus. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug 19,5 Std. Für die Schulzeit wurden 3,5 Std berechnet. Die jetzige Leitung sie nicht übernehmen, da der Ausbildungsvertrag ausläuft. Leider wurde die damalige Vereinbarung nicht dokumentiert.Unsere Fragen sind:

  1. Darf der AG sie einfach an die Luft setzen?
  2. Bleibt der Anspruch auf die halbe Stelle als Pflegehelferin?
  3. Oder hat sie Anspruch auf den vorausgegangenen 400.-Eoro Job?
  4. Sie hat zu 3 u. 4 noch keine Kündigung Ich habe schon mal daraufhingewiesen das der BR sehr arbeitgeberfreundlich ist, er hat nichts unternommen, obwohl Bedarf besteht, denn die 1/2 Stelle muß wieder besetzt werden und ein gfB ( seit 8 Wochen im Betrieb) wurde fest mit 3/4 Stelle eingestellt. Ich denke, dass der BR mit dem AG verhandeln müßte und der Neueinstellung widersprechen. ODER ?
5.39201

Community-Antworten (1)

L
Lotte

02.03.2008 um 10:32 Uhr

Dola, hat sie einen Ausbildungsvertrag oder einen Vertrag als Pflegehelferin? Wenn sie einen Ausbildungsvertrag hat, muss der AG ihr nicht kündigen, der Vertrag läuft dann einfach aus. Hat sie einen Vertrag als Pflegehelferin, müssten betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe für eine Kündigung vorliegen. Der BR muss nicht widersprechen, er kann. Wenn er wirklich arbeitgeberfreundlich ist, wird er in solch einem Fall eher nicht widersprechen.

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