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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anwaltskosten

L
lechef
Nov 2016 bearbeitet

Hallo erst Mal,

habe eine Frage im Bezug auf anwaltliche Kosten, muß der BR vorab einen Kostenübernahmeantrag beim AG stellen oder ist der AG generell zur Kostenübernahme verpflichtet?

Der Grund für meine Frage ist folgender. AG will eine erst kürzlich in Kraft getretene BV auf jeden Fall kündigen sofern wir auf die darin beinhalteten Regelungen bestehen!!!! lustig oder....wohl eher nicht! Er hat die Bereichsleiter sogar schriftlich angewiesen der BV nicht folge zu leisten.

Bedanke mich recht herzlich für die vielen Antworten, diese waren sehr hilfreich

3.117011

Community-Antworten (11)

K
Kölner

06.09.2011 um 10:32 Uhr

@lechef Kommt drauf an, wofür und auf welcher Rechtsgrundlage der Anwalt genutzt werden soll...

N
niemand

06.09.2011 um 11:07 Uhr

Am besten einfach bei eurem Anwalt nachfragen wie der Beschluß für die Beauftragung auszusehen hat

K
Kölner

06.09.2011 um 11:12 Uhr

@Niemand Aber bei einer anwaltlichen Nachfrage, wie die Beschlussfassung auszusehen hat, bekommt man doch nicht die Antwort auf die gestellte Frage?

P
Petrus

06.09.2011 um 11:15 Uhr

AG will eine erst kürzlich in Kraft getretene BV auf jeden Fall kündigen

Kann er machen. Wie ist das mit Nachwirkung?

Er hat die Bereichsleiter sogar schriftlich angewiesen der BV nicht folge zu leisten.

Wenn er sich während der Gültigkeit oder der Nachwirkung nicht an die BV hält, könnt ihr einen Anwalt damit beauftragen, dem Arbeitgeber die Einhaltung der BV notfalls arbeitsgerichtlich und unter Androhung eines Ordnungsgeldes aufzugeben. Kosten trägt der ArbGeb nach §40 BetrVG, wenn es bei Beschlussfassung und Beauftragung keine Fehler gab (das erzählt Euch dann der Anwalt)

Welchen Sachverhalt regelt diese BV eigentlich? Könnte für die weitere Diskussion wichtig sein.

R
rkoch

06.09.2011 um 11:18 Uhr

sofern wir auf die darin beinhalteten Regelungen bestehen!!!!

Warum hat er das Ding dann überhaupt unterschrieben? Kann er lesen?

muß der BR vorab einen Kostenübernahmeantrag beim AG stellen oder ist der AG generell zur Kostenübernahme verpflichtet?

Um Kölners Antwort zu detaillieren:

Du must zwei Sachen unterscheiden:

  1. Beauftragung des RA als Sachverständiger nach §80 (3) BetrVG, dann ist vor Beauftragung mit dem AG eine "Vereinbarung" zu treffen. Ohne Vereinbarung keine Kostentragung durch den AG.
  2. Beauftragung eines RA als Prozessbevollmächtigter, dann ist die Kostentragung durch den AG auch ohne Vereinbarung gesichert.
K
Kölner

06.09.2011 um 11:19 Uhr

@lechef Es macht mehr Sinn und erleichtert das Verständnis, wenn die Fragestellung nicht während einer Diskussion geändert wird, sondern ein nachvollziehbarer Diskussionsverlauf entsteht...

G
gironimo

06.09.2011 um 15:28 Uhr

eigentlich könnt Ihr Euch den Anwalt zunächst sparen. Wenn es sich um eine "erzwingbare BV" im Sinne bestehender Mitbestimmungsrechte handelt, wirken die Regelungen nach, bis eine neue BV abgeschlossen wurde (notfalls Einigungsstelle).

Vorgehen in diesem Falle: Den AG auffordern die Regelungen weiter anzuwenden und Verhandlungen mit dem BR aufnehmen. Erst wenn er nicht die Regelungen anwendet einen Anwalt bemühen.

Handelt es sich um eine freiwillige BV endet diese nach Ablauf der K-Frist - da hilft auch kein Anwalt.

P
paula

06.09.2011 um 15:56 Uhr

"eigentlich könnt Ihr Euch den Anwalt zunächst sparen"

Interessanter Ansatz.... als BR würde mir der Umstand

"Er hat die Bereichsleiter sogar schriftlich angewiesen der BV nicht folge zu leisten"

nicht gefallen, insbesondere wenn es dann tatsächlich passiert! Da würde ich meine Rechte vor dem AG durchsetzen wollen

R
rkoch

06.09.2011 um 16:21 Uhr

... selbst dann KANN man sich den Anwalt sparen (wenn auch ich persönlich einen beauftragen würde), denn das Beschlußverfahren gem. §23 (3) "dem AG aufzugeben die BV durchzuführen" unterliegt nicht der Anwaltspflicht.... In dem klaren Fall das der AG sich schlicht weigert die BV überhaupt durchzuführen geht es IMHO aber tatsächlich auch mal ohne Anwalt, wenn auch zumindest die Formalie "Zwangsgeld" ohne RA ein bisserl was zu knabbern gibt.

N
niemand

06.09.2011 um 16:40 Uhr

ich würde auf keinen Fall auf den Anwalt verzichten, da auch die Anwaltskosten ein Druckmittel sind.

P
paula

06.09.2011 um 19:07 Uhr

der AG ärgert den BR weil er eine BV nicht durchführt und der BR denkt kostenbewußt.... interessanter Ansatz....

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