Erstellt am 05.09.2011 um 20:35 Uhr von charlot
Hier liegt Du/ihr etwas falsch!
....die 2 neue einstellen wollen die jetzt gerade auslernen
Diese sind doch auch schin da, denn sie fallen nicht vom Himmel!!!
Weiter kann es auch sein, dass der AG diese welche nun ausgelernt haben übernehmen MUSS. Weil sie entweder der JAV angehören und damit ein Recht hatten die Weiterbeschäftigung zu verlangen, also die Übernahme nach der Ausbildung oder weil der AG per TV/ArbV eine Übernahme zugesagt hat.
Somit, wären diese beiden sonst freien Stellen eben nicht frei, da schon vergeben.
Grundsätzlich kann man hier aber auch "Futterneid" feststellen, also warum die wenn es mich gibt!! :-(( Oder auch erst ich, dann vielleicht andere bzw. was interessieren mich die anderen :-(((
Erstellt am 05.09.2011 um 20:45 Uhr von toninoel
Also unsere Lehrlinge gehören keiner JAV an und sowas ist bei uns noch nicht in der BV geregelt das sie nach der Lehre eingestellt werden muss. Aber nach § 99BetrVG muss ich doch die Unterrichtung nicht zustimmen für die neuen Mitarbeiter und wiederspreche sie dann oder liege ich falsch.
Erstellt am 05.09.2011 um 21:04 Uhr von charlot
Toninoel
Gilt ein TV?
Steht vielleicht im ArbV der Lehrlinge so etwas?
Bist Du als BR selbst ein Betroffener, das könnte man zu mindest nun so rauslesen.
Wenn Du Betroffener BRM bist, bist Du bei diesem Thema ehe raus!
Erstellt am 05.09.2011 um 21:12 Uhr von toninoel
Nein wir haben kein TV nur BV und das steht sowas nicht drin.
Nein ich bin kein betroffener ich bin der Vorsitzender BR und es eigentlich nicht ein weil der kollege und den es geht schon 6 ( Vorbereitungsjahr Zivildienst und Ausbildung) jahre da ist und sich noch nie was zu schulden lassen hat und nun soll er gehen und die andere ist grad mal 1 jahr da und soll verlängert werden ich habe nicht mal gründe bekommen warum sie bleibt und er gehen muß.
Erstellt am 05.09.2011 um 21:19 Uhr von mainpower
Hallo,
was soll die Diskusion? Zwei AN befristet bis30. 09. 2011. Verträge laufen aus. Ob der AG dann jemand neues einstellt , nur einen übernimmt oder gar keinen ist alleine Sache des AG. Vertrag läuft aus und Ende. War doch bei der Einstellung schon bekannt.
Erstellt am 05.09.2011 um 21:30 Uhr von Kurzarbeiter
Hallo,
Leitsätze des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz: "Die Berufung des Arbeitgebers auf den Ablauf einer sachgrundlos vereinbarten Befristung ist nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Arbeitgeber im Anschluss für dieselbe Tätigkeit wiederum sachgrundlos befristete Arbeitsverträge mit anderen Arbeitnehmern abschließt oder sonstige Neueinstellungen vornimmt.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.08.2010, 9 Sa 193/10
toninoel der BR ist für ALLE AN da, Du kannst nur hoffen, dass diese Koll. deine Meinung nicht erfahren, denn sonst hast Du diese Stimmen bei der nächsten Wahl bestimmt nicht.
Erstellt am 06.09.2011 um 07:44 Uhr von gironimo
Also es wurde ja schon alles gesagt. Azubis sind auch schon im Betrieb - also nicht neu. Im Grunde laufen drei Verträge aus. Zwei befristete Arbeitsverträge und ein Ausbildungsvertrag. Wenn zwei Stellen zu vergeben sind, muss einer gehen.
Es gibt eben auch gute Gründe den Azubi zu übernehmen. Man gibt ihm die Gelegenheit Beruferfahrung zu sammeln um so besser auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können (Berufserfahrung, die der andere schon hat).
Die Möglichkeit einen Zustimmungsverweigerungsgrund zu nutzen sehe ich eher weniger. Und der Rechtsweg dürfte auch äußerst ungewiss sein.
Erstellt am 06.09.2011 um 07:56 Uhr von Lotte
charlot,
was meinst Du mit "Wenn Du Betroffener BRM bist, bist Du bei diesem Thema ehe raus!"?
all,
also ich finde ja, dass die Aussage "kollege und den es geht schon 6 ( Vorbereitungsjahr Zivildienst und Ausbildung) jahre da ist " Grund zur Annahme gibt, dass die sachgrundlose Befristung (sollte es sich um eine solche handeln) unwirksam sein könnte.
toninoel,
ich würde dem Kollegen raten, sich rechtlich beraten zu lassen.
Erstellt am 06.09.2011 um 08:10 Uhr von Kölner
@Lotte
Ich halte viel davon, wenn sich BRM/BRV auf das konzentrieren, was sie in der Lage sind zu leisten und leisten zu dürfen!
Das was 'toninoel' hier einsieht oder nicht, ist sowas von irrelevant und fällt auch völlig auseinander: Es gibt 3 Einstellungen nach § 99 BetrVG - nicht mehr, nicht weniger!
Es gibt auch keine § 102 BetrVG-Anhörung.
Erstellt am 06.09.2011 um 08:13 Uhr von Lotte
Kölner,
ich finde durchaus, dass ein BRM einem Kollegen raten kann, sich rechtlich beraten zu lassen. Liest Du aus meiner Aussage, dass ich mehr wollte?
Erstellt am 06.09.2011 um 08:20 Uhr von Kölner
@Lotte
Das ist korrekt. Meine Antwort bezog sich nur als Zusatz zu Deiner Meinungsäußerung...
Erstellt am 06.09.2011 um 08:28 Uhr von Lotte
Kölner,
dann stimme ich Dir gerne zu ;-)
Erstellt am 06.09.2011 um 09:32 Uhr von petrus
> weil der kollege und den es geht schon 6 jahre da ist
Und der hat derzeit einen _befristeten_ Vertrag? Da kann ich mich nur den Vorschreibern (und -innen ;-) ) anschließen: Das sollte sich dringend mal ein Fachmann ansehen, ob diese Befristung überhaupt rechtsgültig ist...
Erstellt am 06.09.2011 um 15:51 Uhr von toninoel
höre ich es richtig das die befristungen eventuell garnicht Rechtsgültig sind? nach soviel Jahren in der Firma?
Erstellt am 06.09.2011 um 15:59 Uhr von Lotte
toninoel,
das müsste man halt rechtlich prüfen lassen. Gibt es denn einen Sachgrund?
Erstellt am 06.09.2011 um 16:03 Uhr von rkoch
Du solltest Dich mal mit dem TzBfG beschäftigen....
Es gibt zwei Arten der Befristung:
1. Mit Sachgrund, d.h. es muß ein Grund vorliegen der definitiv irgendwann ein Ende hat, z.B. Vertretung für einen AN in Elternzeit oder zur Abarbeitung eines konkreten Projektes. Mit Ende des Grundes endet das Arbeitsverhältnis, ggf. auch schon vorher wenn ZUSÄTZLICH ein Endtermin vereinbart wurde. Ein derartige Befristung kann theoretisch viele Jahre dauern.
2. Rein Kalendermäßig. Also ohne Angabe eines Grundes, einfach nur so: Am soundsovielten ist Schluß. Derartiges ist maximal für 2 Jahre zulässig. Wurde von vorneherein eine kürzere Laufzeit vereinbart kann bis zu 3 mal verlängert werden, aber insgesamt nicht länger als 2 Jahre. Eine erneute Befristung dieser Art ist unzulässig wenn schon einmal ein Arbeitsverhältnis (befristet oder unbefristet) bestanden hat.
Wird eine derart unzulässige Befristung nach Nr. 2 vereinbart, so ist diese unwirksam, d.h. es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Allerdings muß der AN die Unwirksamkeit der Befristung von einem Arbeitsgericht feststellen lassen, sogenannte "Entfristungsklage". Wenn der AN Recht bekommt endet das Arbeitsverhältnis nicht, sofern anwendbar gilt das KSchG, also eine Kündigung ist nur noch mit Grund zulässig.
OB das gesagte auf Deine Kollegen zutrifft musst Du jetzt selbst feststellen.
Erstellt am 06.09.2011 um 16:15 Uhr von toninoel
Ich wollte euch auch nur mal sagen das ich das gesamte amt erst seid 4 wochen übernommen habe und erst ende september zur br schule fahre und deshalb hier manchmal sone dummen fragen stelle weil man will ja auch nichts verkehrt machen man kann nur dazu lernen deshalb danke ich euch auch dafür.
Also es wurde damals für diesen kollege eine stelle geschaffen die nun auch jetzt weiter benötigt wird aber eben nur durch einen ausgelernten Azubi ersetzt werden soll. was ich nur schlecht finde das der jetzt gehen soll und die 2 befristete bleiben darf. finde es als degradierung des mitarbeiter aber es eben so ist kann man es halt nicht ändern. was passiert wenn ich die unterrichtungen nach § 99 der beiden neue nicht zustimme? entscheidet dann der Ag selbst.
Erstellt am 06.09.2011 um 16:25 Uhr von rkoch
> was passiert wenn ich die unterrichtungen nach § 99 der beiden neue nicht zustimme?
Du must bei §99 unterscheiden zwischen "nicht zustimmen" (passiv) und "zustimmung verweigern" (aktiv). Du must nicht zustimmen, nach einer Woche gilt die Zustimmung als erteilt wenn Du nicht aus einem der Gründe des §99 die Zustimmung verweigerst. Klingt blöd, ist aber so. Wenn Du nichts tust (also nicht zustimmst), stimmst Du zu, erst wenn Du einen Brief schreibst "ich verweigere die Zustimmung", dann hast Du tatsächlich nicht zugestimmt.
WENN Du die Zustimmung verweigerst, dann muss der AG die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen, oder er darf die Einstellung nicht vornehmen. Tut er es trotzdem kannst Du nach §101 beim Arbeitsgericht beantragen das er die Maßnahme wieder aufhebt. Dann gibts noch die Spielart §100, aber einfach selbst lesen.
Erstellt am 06.09.2011 um 23:05 Uhr von proxibär
Liest Du aus meiner Aussage, dass ich mehr wollte?
Antwort 10 Erstellt am 06.09.2011 um 08:13 Uhr von Lotte 180150
Du willst meist zu viel! Du solltest lernen Individualgrenzen einzuhalten und Dich nicht aufzudrängen, wo Du nicht mehr erwünscht bist.
Erstellt am 07.09.2011 um 08:04 Uhr von nicoline
taucht die Frage auf, woher Du wissen kannst, wer wo erwünscht ist und dann der Gedanke, dass Du Dich am besten an Deine Aussage halten solltest, dann wären hier viele sehr froh.
Erstellt am 07.09.2011 um 18:31 Uhr von proxybär
taucht die Frage auf, woher Du wissen kannst, wer wo erwünscht ist und dann der Gedanke, dass Du Dich am besten an Deine Aussage halten solltest, dann wären hier viele sehr froh.
Antwort 20 Erstellt am 07.09.2011 um 08:04 Uhr von nicoline 180205
Wen ich in meinem Leben nicht mehr haben möchte und nicht mal mehr in einer gewissen Entfernung kann ich sehr wohl beurteilen ;-)
Worüber Du Dich freust und froh wärst ist mir auch bekannt, nur kann ich damit nicht mehr dienen!
Erstellt am 07.09.2011 um 18:52 Uhr von proxybär
Hallo an Alle .
Ich heiße Proxibär oder auch Proxybär und bin völlig debiel .
Ich leide an mir selbst , hab ein mangelhaftes Selbstbewußtsein und würde am Liebsten das ganze Forum aufmischen .
Ich bin neidig auf alle , die hier antworten und meinen sie wüßten was .
Ich bin Dumm .
Ich bin dämlich , führe mich auf wie eine wilde einsame Frau und hab sonst auch nicht viel zu lachen im Leben .
Ich tauch immer mal wieder hier auf , weil ich das will .
Ich hab auch ganz viele Infos von andern bekommen , die ich gern verwerte .
Alles in Allem : Nehmt mich nicht für voll egal unter welchem Namen ich schreib .
Erstellt am 07.09.2011 um 19:14 Uhr von nicoline
*Worüber Du Dich freust und froh wärst ist mir auch bekannt,*
Gott sei Dank, dass ich ganz sicher weiß, dass Du das nicht wissen kannst, denn ich weiß ebenfalls ganz sicher, dass ich solch einen Menschen wie Dich, wie auch immer Du Dich gerade nennen magst, nicht kenne.
*Nehmt mich nicht für voll egal unter welchem Namen ich schreib .*
Das Du annimmst, dass irgend jemand das tun könnte oder jemals getan hat, sagt alles.......
Erstellt am 07.09.2011 um 21:33 Uhr von proxiebär
Hallo an Alle .
Ich heiße Proxibär oder auch Proxybär und bin völlig debiel .
Ich leide an mir selbst , hab ein mangelhaftes Selbstbewußtsein und würde am Liebsten das ganze Forum aufmischen .
Ich bin neidig auf alle , die hier antworten und meinen sie wüßten was .
Ich bin Dumm .
Ich bin dämlich , führe mich auf wie eine wilde einsame Frau und hab sonst auch nicht viel zu lachen im Leben .
Ich tauch immer mal wieder hier auf , weil ich das will .
Ich hab auch ganz viele Infos von andern bekommen , die ich gern verwerte .
Alles in Allem : Nehmt mich nicht für voll egal unter welchem Namen ich schreib .
Antwort 22 Erstellt am 07.09.2011 um 18:52 Uhr von proxybär
Du gedoubelter Bär, wie kommst Du auf Frau? Und wer soll so dämlich sein, auf Dein Geschreibsel reinzufallen?
Das Du annimmst, dass irgend jemand das tun könnte oder jemals getan hat, sagt alles.......
Antwort 23 Erstellt am 07.09.2011 um 19:14 Uhr von nicoline
Oh, doch einer, na ja, muß man nicht noch kommentieren ;-)
Und jetzt schnell ein Passwort drauf:-))))) Wo ist der letzte aus dem Dreigestirn?