Erstellt am 05.09.2011 um 19:38 Uhr von blackjack
@Rapper,
das siehst Du vollkommen richtig.
Erstellt am 05.09.2011 um 20:00 Uhr von nicoline
Rapper,
tja, die Ansicht darüber hier im Forum war schon mal eine andere. Wenn ich es recht erinnere hieß es damals, ein ordentliches BRM bekommt immer eine Einladung, damit es sich eventuell noch entscheiden kann, ob es nicht doch zur Sitzung kommen will, trotz eines ""wirklichen Verhinderungsgrundes"", je nach dem, wie die Tagesordnung aussieht, welche dann ja auch mitgeschickt werden müßte.
Ich finde Deine Sichtweise ebenfalls richtig und logisch
Erstellt am 05.09.2011 um 20:12 Uhr von Kurzarbeiter
Hier könnte man sagen, und damit "Rapper & blackjack" zustimmen, BRM hat ausdrücklich seine Verhinderung erklärt und damit kann man EBRM einladen.
Ohne diese Aussage vom BRM könnte man der Meinung auf wleche "nicoline" hinweist zustimmen.
Denn, ja es gibt die Rechtsmeinungen, dass das BRM ....IMMER.... eingeladen werden muss, vor allem ihm ...IMMER... die TO mitgeteilt werden muss, dieses wird dann auch nachvollziehbar damit bekräftigt, dass obwohl das BRM verhindert ist, wegen eines bestimmten TOP sich hier ausdrücklich als NICHTVERHINDERT erklärt.
Erfährt es aber von dem TOP nicht könnte es dieses ihm zustehende Recht, der NICHTVERHINDERUNG gar keinen Gebrauch machen.
Somit müsste man es immer einladen, es liegt dann an dem BRM dem BRV seine Verhinderung mitzuteilen. Damit der dann das EBRM laden kann, was man auch ggf. noch kurzfristig machen kann,
Hier hat ja aber das BRM dem BRV sein Verhinderung schon mitgeteilt.
PS: Ist das BRM aber im Ausland in Urlaub, also eine Teilnahme aus diesem Grund gar nicht möglich wäre, weil ggf. ein mehrstündiger Flug erforderlich wäre, kann man immer auch die Einladung bei Urlaub verzichten.
Hat das BRM aber seine Verhinderung nicht erklärt und mach den Urlaub zu Hause also im eigenen Heim, könnte es ggf. später fehlerhafte Ladung reklamieren.
Ja, ist schon ein spannendes Thema. Mit vielen Rechtsmeinungen :-)
Erstellt am 05.09.2011 um 21:16 Uhr von Rapper
Huch, hatte ich noch vergessen: Das BRM ist bei den Ösis im Urlaub.
Wenn er teilnehmen wollte, kriegt er Ärger mit seiner Angetrauten und müßte 1460 KM fahren.
Reicht das, um die Einladung zu umgehen?
Erstellt am 05.09.2011 um 21:49 Uhr von Kurzarbeiter
Rapper
....Reicht das, um die Einladung zu umgehen?
JA, würde ich so sehen.
...aber nicht deswegen..kriegt er Ärger mit seiner Angetrauten ...sondern wegen der 1460 KM
Erstellt am 06.09.2011 um 08:04 Uhr von Kölner
@all
Wen oder was hindert einen BRV eigentlich (gerade in diesem Fall) daran, die Einladung zur nächsten Sitzung allen ordentlichen und den zu ladenden E-BRM zuzustellen?
Dann wäre die ganze Diskussion sowas von überflüssig...
Erstellt am 06.09.2011 um 08:28 Uhr von rkoch
@Kölner
> allen ordentlichen und den zu ladenden E-BRM zuzustellen?
Das gibt formell das Problem, das eben BEIDE eine Einladung erhalten haben. Was ist wenn dann auch beide zur Sitzung kommen? OK, dann schickt man das EBRM wieder weg, aber ob der das komisch findet, vor allem wenn es öfter passieren sollte?
@Rapper
> wegen Urlaub nicht anwesend
> Wenn ich das weiss kann ich doch gleich ein EBRM zur nächsten Situng einladen, oder?
Grundsätzlich ist das Problem eigentlich ein hausgemachtes:
Wenn irgendwer einen Beschluß des BR anficht, dann muss das ArbG die ordentliche Ladung prüfen. So weit die durch EBRM vertretenen BRM bestätigen das sie verhindert waren (in den grundsätzlich anerkannten Verhinderungsfällen), dann ist alles Bingo. Kommt am Ende aber ein BRM gerannt und sagt das er nur deshalb nicht zur Sitzung gekommen ist weil er nicht geladen war, hat der BR ein Problem.....
Sprich: Frag nicht uns, ob Du so vorgehen kannst, mach das mit Deinen BR-Kollegen aus! So lange die sagen: "Im Urlaub, Krankheit, etc. bin ich definitiv verhindert", vergiss die Einladung. Aber wenn da einer eben sagt, "selbst im Urlaub,etc. will ich das von Fall zu Fall selbst entscheiden", dann musst Du ihm wohl oder übel eine Einladung schicken, sonst riskierst Du das dieses BRM im Streitfalle den Beschluß kippt..... Dann muß dieses BRM aber auch in den sauren Apfel beißen und sich jedes mal formell bei Dir abmelden.
PS: So weit keine "lebenswichtigen" Beschlüsse zu fassen sind (also solche die an Terminen hängen oder ireversible Außenwirkung entfalten) ist diese Frage eh Makulatur, da dann im Zweifelsfalle alle Beschlüsse geheilt werden können.
Erstellt am 06.09.2011 um 08:36 Uhr von Kölner
@rkoch
Die Einladung zur Sitzung kann ja beinhalten, dass auf der Einladung bereits vermerkt ist, dass das ordentliche Kollegenbetriebsratsmitgliedchen aufgrund des Urlaubs verhindert ist und das EBRM XyZ geladen ist.
Ich will jetzt nicht auf die sog. 'h.M.' rumreiten, aber dort ist mitunter zu lesen, dass das ordentliche BRM STETS eine Einladung/TO zu bekommen hat um ggf. dem EBRM seine Meinung mitzuteilen...
Erstellt am 06.09.2011 um 09:28 Uhr von rkoch
> Ich will jetzt nicht auf die sog. "h.M." rumreiten, aber dort ist mitunter zu lesen, dass das
> ordentliche BRM STETS eine Einladung/TO zu bekommen hat um ggf. dem EBRM seine
> Meinung mitzuteilen...
Bekannt... hab ich hier auch schon tausendmal geschrieben. Aber so weit die BRM eben gegenüber dem BR darauf verzichten ist doch alles Bingo, oder?
Erstellt am 06.09.2011 um 09:44 Uhr von Kölner
@rkoch
Dann könnte alles Bingo sein...
...kennst Du das Sprichwort mit der Apotheke und den Pferden, die davor stehen?
Nichts ist unmöglich.
Erstellt am 06.09.2011 um 11:35 Uhr von nicoline
*um ggf. dem EBRM seine Meinung mitzuteilen...*
Und was muss das Ersatzmitglied dann mit der mitgeteilten Meinung des zu vertretenden BRM machen???
Erstellt am 06.09.2011 um 12:02 Uhr von rkoch
> Und was muss das Ersatzmitglied dann mit der mitgeteilten Meinung des zu vertretenden BRM machen???
Na, natürlich nichts - aber zumindest kennt es die dann.....
Erstellt am 06.09.2011 um 12:30 Uhr von nicoline
*Na, natürlich nichts - aber zumindest kennt es die dann.....*
Na, dann bin ich ja beruhigt, obwohl ich mich dann frage, warum das idhM extra erwähnt wird?!?
Erstellt am 06.09.2011 um 13:49 Uhr von rkoch
> obwohl ich mich dann frage, warum das idhM extra erwähnt wird?
Fragst Du das im Ernst???
Dann will ich mal ernst antworten:
Der Gesetzgeber geht davon aus, das es im Betriebsrat "Interessenlagen" gibt. Äußere Ausprägung dessen ist die Wahl nach "Interessengruppen", aka Verhältniswahl. Um diese Interessenlagen möglichst stabil zu halten rücken aus den Gruppen die jeweils eigenen Vertreter nach. Um jetzt diese Lage noch weiter zu stabilisieren (Kontinuitätsgedanke) wird davon ausgegangen, das der Vertreter eines BRM nicht plötzlich ein vollkommen anderes Denken einbringen soll, sondern eben das BRM in dessen Sinne vertreten soll. Also MUSS der Vertreter Kenntnis der Interessenlage des Vertretenen haben. Zwingen kann man es dazu nicht in dessen Sinne zu agieren, aber WENN die Grundidee (stabile Interessenlage) zugrundegelegt wird, MUSS es wenigstens davon Kenntnis haben, sonst ist es vollkommen unmöglich das das EBRM in diesem Sinne agiert (woher sollte das EBRM es wissen, es war ja bislang nicht dabei).
In der Politik kennt man derart instabile Interessenlagen ja auch, und auch da wird dieser Zustand als nicht wünschenswert erkannt, z.Zt. z.B. zum Thema Mindestlohn, Rettungsfonds, etc. und führt dort oft zur Vertrauensfrage oder gar zum Zerfall von Parteien (SPD und Linke).
Irgendwie ist diese Denke also logisch und in richtig großen BR mit echten Interessenlagen (GEW, AG-nahe, Christliche, etc.) manchmal auch realistisch, aber die Mehrzahl der BR kennen dieses Problem so gar nicht und scheren sich auch nicht drum..... Theorie und Praxis........
Erstellt am 06.09.2011 um 15:27 Uhr von Calais
hallo zusammen,
unser Problem passt auch zu rappers Frage..
und ich habe das Forum schon kreuz und quer nach Antworten abgesucht
Wir haben ein BRM der seit 1 1/2 Jahren AU ist. Er bekommt Einladungen und Protokolle und alles. Er sagt nie ab, weil wir ja auch wissen dass er nicht kommt. Wir haben ein EM als Nachrücker (der auch nie kommt, aber das ist ein anderes Problem)
Unser erkranktes BRM wird nun nicht zurückkehren, sondern muss Erwerbsminderungsrente beantragen. Erst dann ist seine Wählbarkeit "futsch" und die Mitgliedschaft wird erlöschen.
Den Arbeitnehmern des Betriebes steht er als BRM aber schon jetzt nicht mehr zur Verfügung, wird allerdings noch mit allen vertraulichen Informationen gefüttert, da er die Protokolle ja erhält. Zurücktreten kommt für ihn begreiflicherweise in dieser Situation auch nicht in Frage. Meine Frage, ist das also korrekt, dass er einen Anspruch auf alle Informationen hat ohne einen Beitrag leisten zu Können /müssen? oder ist das mal wieder völlig falsch gedacht..
Danke, Calais
Erstellt am 06.09.2011 um 16:16 Uhr von rkoch
> Zurücktreten kommt für ihn begreiflicherweise in dieser Situation auch nicht in Frage.
Warum nicht? Er ist bei so langer AU doch lohntechnisch bei dem AG schon seit langem ausgesteuert, eine Kündigung steht also i.d.R. nicht zur Diskussion. Von dem erlangten Wissen hat er auch nix, also: Warum soll er seinen Platz nicht freimachen?
> Erwerbsminderungsrente beantragen. Erst dann ist seine Wählbarkeit "futsch" und die Mitgliedschaft wird erlöschen.
Nicht zwingend... Sofern Du nicht von voller Erwerbsminderungsrente sprichst ist sein Amt auch dann nicht futsch... Erwerbsminderungsrente bedeutet ja eben nicht zwingend das das Arbeitsverhältnis endet, sondern wird als Ausgleich für eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit (also möglicherweise für eine weiterhin bestehende) gezahlt.
> Meine Frage, ist das also korrekt, dass er einen Anspruch auf alle Informationen hat
> ohne einen Beitrag leisten zu Können /müssen?
Nun zumindest auf eine Einladung/TO hat er ein Anrecht.... Eine gesetzliche PFLICHT Protokolle und sonstiges Material aus dem BR-Büro herauszugeben gibt es nicht, teilweise wird das sogar als unzulässig angesehen (z.B. Geheimhaltung personeller und wirtschaftlicher Daten). Der Sinn der Zustellung von Einladung/TO ist ja, das er sich ggf. für nicht verhindert erklären kann. Ansonsten hat er durchaus auch weiterhin ein Einsichtsrecht, er kann also wenn er das möchte kommen und die Protokolle, etc einsehen UM SICH AUF DIE SITZUNG VORZUBEREITEN..... Was die Sache an sich ad absurdum führt.