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Leitende Angestellte

L
Laule
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, haben wir als Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung eines leitenden Angestellten?

1.16403

Community-Antworten (3)

G
gironimo

05.09.2011 um 17:22 Uhr

NEIN - aber die eigentliche Frage ist dabei immer, ob es überhaupt ein leitender Angestellter im Sinne des §5 BetrVG ist. Nicht jeder der leitet ist auch ein leitender Angestellter. Bei normalen Arbeitnehmern mit leitenden Aufgaben, die nicht unter den im §5 BetrVG beschriebenen Bedingungen fallen, ist der BR zu beteiligen (§99 BetrVG).

P
Petrus

05.09.2011 um 17:26 Uhr

Wenn es ein "echter" LA ist: Nein, nur Inforecht nach §105

ABER: Nicht alles, was euer Chef als LA deklariert, ist auch einer! (siehe §5 (3) BetrVG)

G
GeSammtsBV

05.09.2011 um 18:14 Uhr

Wenn es aber ein Schwerbehinderter ist, oder sich unter den Bewerbern ein Schwerbehinderter war, MUSS der AG die SBV gem. § 95 (2) SGB IX beteiligen.

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