Erstellt am 05.09.2011 um 15:22 Uhr von gironimo
NEIN - aber die eigentliche Frage ist dabei immer, ob es überhaupt ein leitender Angestellter im Sinne des §5 BetrVG ist. Nicht jeder der leitet ist auch ein leitender Angestellter. Bei normalen Arbeitnehmern mit leitenden Aufgaben, die nicht unter den im §5 BetrVG beschriebenen Bedingungen fallen, ist der BR zu beteiligen (§99 BetrVG).
Erstellt am 05.09.2011 um 15:26 Uhr von petrus
Wenn es ein "echter" LA ist: Nein, nur Inforecht nach §105
ABER: Nicht alles, was euer Chef als LA deklariert, ist auch einer! (siehe §5 (3) BetrVG)
Erstellt am 05.09.2011 um 16:14 Uhr von GeSammtsBV
Wenn es aber ein Schwerbehinderter ist, oder sich unter den Bewerbern ein Schwerbehinderter war, MUSS der AG die SBV gem. § 95 (2) SGB IX beteiligen.