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Zurechtweisung durch Werksleiter nach Äußerung in BR-Sitzung

B
BRCHE
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in unserer gestrigen BR-Sitzung war der Werksleiter anwesend. Im Verlauf des Gespräches habe ich Ihn auf einige Misstände in unserer Firma aufmerksam gemacht, was ihm nicht sehr gefallen hat. Promt durfte ich heute bei ihm antreten um mich zurechtweisen zu lassen. Unter anderem hat er mir auch darauf aufmerksam gemacht daß er immerhin mein Vorgesetzter ist und ihm solche Kritik nicht gefällt. Meine Frage ist, ob er dazu berechtigt ist mich so zurechtzuweisen und wie ich mich in Zukunft dagegen wehren kann. Was nützt es mir Betriebsrat zu sein, wenn man nicht mal seine Meinung bzw, die Meinung der Kollegen äußern darf.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

01.09.2011 um 21:14 Uhr

Du darfst sie ja äußern - unbedingt!!!

Du kannst ihn auch Fragen, ob der Hinweis, er sei Dein Vorgesetzter als Drohung zu verstehen sei, die Du als Behinderung des BR ansehen sollst.

Du kannst es auch locker nehmen - Dickes Fell - und es als demokratisches Recht des Vorgesetzten ansehen, wenn er sein mißfallen äußert.

Aber ganz ehrlich - - Du musst im BR damit rechnen, dass so etwas passiert. Ich wage die Prognose, dass wahrscheinlich die Mehrheit der Betriebsräte mit derartigen Vorwürfen zu tun hatte. Zumindest am Anfang der Mitgliedschaft im BR.

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