Erstellt am 01.09.2011 um 19:14 Uhr von gironimo
Du darfst sie ja äußern - unbedingt!!!
Du kannst ihn auch Fragen, ob der Hinweis, er sei Dein Vorgesetzter als Drohung zu verstehen sei, die Du als Behinderung des BR ansehen sollst.
Du kannst es auch locker nehmen - Dickes Fell - und es als demokratisches Recht des Vorgesetzten ansehen, wenn er sein mißfallen äußert.
Aber ganz ehrlich - - Du musst im BR damit rechnen, dass so etwas passiert. Ich wage die Prognose, dass wahrscheinlich die Mehrheit der Betriebsräte mit derartigen Vorwürfen zu tun hatte. Zumindest am Anfang der Mitgliedschaft im BR.