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Vorschlagsliste und Einverständniserklärung zusammenheften?

O
Ocrim
Feb 2022 bearbeitet

Guten Morgen zusammen, ich habe meine Vorschlagsliste zur BR Wahl soweit fertig, ebenso die Stützunterschriften. Jetzt geht es an die Einreichung. Bedingt durch viele Abwesenheiten (Homeoffice) haben wir diesmal auf der Hauptseite der Vorschlagsliste nur die Kandidaten in entsprechender Reihenfolge aufgeführt (Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf). In der Vergangenheit hat jeder Kandidat dann dort seine Unterschrift geleistet. Nun haben wir separate Einverständniserklärungen (Original). Tacker ich diese einfach hinter die Stützunterschriften?

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Community-Antworten (17)

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celestro

10.02.2022 um 09:43 Uhr

Ja, warum nicht? Oder … was willst Du sonst machen?

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Ocrim

10.02.2022 um 10:06 Uhr

Kann ja sein, dass diese extra getackert und abgegeben werden müssen. und nicht zusammenhängend mit dem Wahlvorschlag. Irgendwie machen hier alle einen Heckmeck mit der Einreichung.

C
celestro

10.02.2022 um 12:11 Uhr

Auf gar keinen Fall solltet ihr da ein Risiko eingehen und "extra tackern". Es muss eine einheitliche "Urkunde" sein. Also zusammen tackern. In eine Schutzfolie legen und nicht tackern wurde zwar mWn auch vom Gericht akzeptiert ... aber da würde ich erst gar keinen Stress mit dem WV anfangen und direkt "alles zusammen tackern".

R
R.Staunlich

10.02.2022 um 23:51 Uhr

Nö! Kein Grund zum Tackern!

C
celestro

11.02.2022 um 00:37 Uhr

Sondern? ....

R
R.Staunlich

11.02.2022 um 17:05 Uhr

Lose beilegen. Meinetwegen auch gemeinsam in eine Klarsichthülle, oder einzeln...

C
celestro

11.02.2022 um 17:26 Uhr

würde ich von abraten. Zwar ist das BAG davon abgerückt, dass es eine körperliche Verbundenheit geben muss:

https://verdi-bub.de/wissen/urteile/wahlvorschlaege-und-pruefungspflicht-des-wahlvorstands

aber schon aus Sicherheitsgründen (das die gewählte Einheitlichkeit nachher nicht doch "falsch" ist), sollte man hier "tackern" oder ähnliches.

R
R.Staunlich

12.02.2022 um 18:33 Uhr

celestro, mir scheint Du trennst nicht ausreichend zwischen Stützunterschriften und Zustimmungserklärungen. Die Zustimmungserklärungen müssen nur "beigefügt" werden.

C
celestro

13.02.2022 um 01:14 Uhr

Der ganze Wahlvorschlag muss eine einheitliche Urkunde darstellen. Ich kann jedenfalls nirgends sehen, das man die Erklärungen “einfach so irgendwie nur dazu legen” müsste.

R
R.Staunlich

13.02.2022 um 12:58 Uhr

Ich finde dass die Wahlordnung hier eindeutig ist:

"Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) § 6 Vorschlagslisten (...) (3) (...) Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen. (...)"

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Ocrim

13.02.2022 um 15:46 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten. Habe jetzt Bewerberteil + Stützunterschriften zusammen getackert und die Einverständniserklärungen. Dann alles beides nochmal mit riesen Tacker "verheiratet".

C
celestro

13.02.2022 um 17:47 Uhr

@ R.Staunlich

Da steht nichts von "kann ein völlig separates Blatt Papier sein".

Und falls Du jetzt sagst: "steht da auch nicht ... aber da steht auch nicht, dass es dran geheftet sein muss ....".

dann schau doch bitte mal in die WO. Wo steht, dass man die Stützunterschriften erst sammeln darf, wenn die Liste "geschlossen" ist? Wo steht, dass die Zustimmungen schriftlich einzureichen sind? Wo steht, das man seine Kandidatur auf einer Liste nicht mehr zurückziehen kann (es sei denn, alle anderen sind einverstanden)?

Es gibt eine Menge Kram, der dort NICHT steht ... und den man als WVM trotzdem wissen sollte.

R
R.Staunlich

14.02.2022 um 01:47 Uhr

celestro, come on, da hast Du schon bessere Beiträge geschrieben...

Du weißt doch genau, dass Gesetze soooo nicht formuliert werden.

Da steht "bei(zu)fügen". Beifügen kann ich nur etwas, was noch nicht dabei ist. Also etwas separates. Fitting schreibt übrigens dazu "Nicht erforderlich ist allerdings, dass die Bewerber ihre Zustimmung jeweils gesondert schriftlich erklären. Vielmehr kann die schriftliche Zustimmung auch durch Unterschrift auf einer Vorschlagsliste gegeben werden." Also, obwohl die WO von "beifügen" spricht, ist die Zustimmung auf der Vorschlagsliste sehr wohl trotzdem möglich, meint jedenfalls Fitting...

Und wo steht in der WO, dass man Stützunterschriften erst sammeln darf, wenn die Liste geschlossen ist? Es steht tatsächlich nicht in der WO, sondern im BetrVG: "§ 14 Wahlvorschriften (...) Wahlvorschläge sind in Betrieben mit in der Regel 21 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern von mindestens zwei wahlberechtigten Arbeitnehmern und in Betrieben mit in der Regel mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer zu unterzeichnen. (...)"

Du verstehst "unterzeichnen"? Grundsätzlich kann nur etwas unterzeichnet werden, was auch auf dem Papier steht. Wird nach der Unterzeichnung etwas hinzugefügt, dann wurde dieses nicht unterzeichnet! Das ist doch wirklich nicht schwer?

Wo steht, dass die Zustimmungen schriftlich einzureichen sind? Das ist jetzt ganz schwach Celestro! Das habe ich am 13.02. um 11:58 gepostet... "Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) § 6 Vorschlagslisten (...) (3) (...) Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen. (...)" Wirklich soooo schwierig?

Da hoffe ich mal, dass Du nicht in einem Wahlvorstand bist.

C
celestro

14.02.2022 um 11:08 Uhr

"Da steht "bei(zu)fügen". Beifügen kann ich nur etwas, was noch nicht dabei ist. Also etwas separates. Fitting schreibt übrigens dazu "Nicht erforderlich ist allerdings, dass die Bewerber ihre Zustimmung jeweils gesondert schriftlich erklären. Vielmehr kann die schriftliche Zustimmung auch durch Unterschrift auf einer Vorschlagsliste gegeben werden." Also, obwohl die WO von "beifügen" spricht, ist die Zustimmung auf der Vorschlagsliste sehr wohl trotzdem möglich, meint jedenfalls Fitting..."

Aha ... also argumentierst Du und führst anschließend Dein Argument ad absurdum. Sinn?

"Du verstehst "unterzeichnen"? Grundsätzlich kann nur etwas unterzeichnet werden, was auch auf dem Papier steht. Wird nach der Unterzeichnung etwas hinzugefügt, dann wurde dieses nicht unterzeichnet! Das ist doch wirklich nicht schwer?"

aus dem anderen Thema:

"Wenn also hier Zettel ausgehängt wurden die die Überschriften: "Name, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung, Ich stimme der Aufnahme in die Liste 'Schulze-Maier' zu" tragen, dann ist das meines Erachtens in keinster Weise zu beanstanden."

Wie kann ich denn der Aufnahme "in die Liste 'Schulze-Maier'" zustimmen, ohne das ich überhaupt weiß, wie diese aussieht? Reihenfolge der 5 Listen untereinander? Schreiben sich Leute nach mir auf diese Listen, die ich dort nicht haben will?

Mal davon abgesehen, dass Du Dich an etwas hoch ziehst, das völlig absurd ist. Oder wieso hast Du ernsthaft ein Problem mit "aber schon aus Sicherheitsgründen (das die gewählte Einheitlichkeit nachher nicht doch "falsch" ist), sollte man hier "tackern" oder ähnliches."? Kannst Du uns das mal erklären?

R
R.Staunlich

14.02.2022 um 11:35 Uhr

Du vesrstehst nicht, dass das "... kann auch ..." nur dann einen Sinn ergibt, wenn man verstanden hat, dass der Gesetzgeber es anders beschrieben hat? Nix "ad absurdum"!

Warum sollte man nicht der Aufnahme in eine Liste zustimmen können, wenn man noch nicht ihre endgültige Zusammensetzung kennt? Wenn ich Schulze und Maier für Topleute halte, warum soll ich mich dann nicht auf ihre Liste setzen lassen ohne zu wissen, wer noch alles drauf kommt?

Was "absurd" ist, da haben wir offensichtlich unterschiedliche Meinungen und ich habe keine Ahnung warum Du hier so unsouverän reagierst. Ich hatte lediglich geschrieben dass es keinen Grund zum Tackern gibt. Und darauf habe ich hingewiesen weil ja auch jemand der im Wahlvorstand ist das hier lesen könnte und dann beim Prüfen der Vorschlagslisten dem selben Denkfehler wie Du unterliegen könnte. Und ob ein nachträgliches Tackern tatsächlich eine einheitliche Urkunde herstellt, das will ich jetzt hier gar nicht erörtern.

C
celestro

14.02.2022 um 12:17 Uhr

"Warum sollte man nicht der Aufnahme in eine Liste zustimmen können, wenn man noch nicht ihre endgültige Zusammensetzung kennt? Wenn ich Schulze und Maier für Topleute halte, warum soll ich mich dann nicht auf ihre Liste setzen lassen ohne zu wissen, wer noch alles drauf kommt?"

Weil Du argumentierst:

"Grundsätzlich kann nur etwas unterzeichnet werden, was auch auf dem Papier steht. Wird nach der Unterzeichnung etwas hinzugefügt, dann wurde dieses nicht unterzeichnet!"

wie kann ich also einer Aufnahme in eine Liste zustimmen, die noch gar nicht existiert?

R
R.Staunlich

14.02.2022 um 12:24 Uhr

Mit der Zustimmungserklärung unterzeichne ich doch nicht die Liste, sondern die Zustimmungserklärung. Und wenn die lautet "Ich stimme der Aufnahme in die Liste 'Schulze-Maier' zu", dann kann ich das sehr wohl unterzeichnen, auch wenn die Liste noch nicht final ist. Und wenn die Liste ergänzt wird, dann ändert das doch nichts an dem Text den ich unterzeichnet habe!

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