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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorschlagsliste mit Unterschrift der Kandidaten - ersetzt die Stützunterschrift der Kandidaten deren Einverständniserklärung?

R
Rose
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und guten Abend, morgen wird hoffentlich eine gültige Vorschlagsliste mit genügend Stützunterschriften termingerecht beim WV (ich bin WV Vorsts.) eingereicht. Wenn die Kandidaten auf der Liste hinter den pers. Angaben unterschrieben haben, ersetzt dies deren Einverständniserklärung ? Danke und Grüße ihr Leidensgenossen Rose

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Community-Antworten (2)

A
Akira

22.02.2006 um 01:06 Uhr

Hallo Rose

Kurz und schmerzlos JA

O
otto

22.02.2006 um 01:08 Uhr

Guten Abend Rose, die Unterschrift eines/r Kandidaten/in auf einem eingereichten Wahlvorschlag ersetzt keine Einverständniserklärung, es ist die Einverständniserklärung! Beispiel: Wahlvorschlag: Maier Gerhard, Geburtsdatum, Funktion im Betrieb; handschriftliche Unterschrift. Das genügt. Aber: Das ist nicht gleichzeitig eine Stützunterschrift. Die muss separat geleistet werden. Gruß otto

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