Verlängerung der Fist
Hallo zusammen, eine Frage zu den Fristen. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endete am 07.02.22. Nun hat der Wahlvorstand am 08.02. einen Aushang gemacht und die Frist auf den 11.02.22 verlängert. Das ist doch nicht ok. Was muss man denn nun machen ?
Community-Antworten (8)
09.02.2022 um 20:38 Uhr
steht da, wieso die Frist verlängert wurde?
09.02.2022 um 20:42 Uhr
Hallo, ja - die Wahl wurde um 3 Tage verschoben. Der Wahltermin stand aber auch bereits in dem Wahlschreiben drin. Also keine Überraschung.
09.02.2022 um 21:33 Uhr
Verstehe ich nicht. Die Wahl wurde verschoben, aber der Termin war vorher schon klar? Wie soll das gehen?
09.02.2022 um 21:48 Uhr
Das war der Grund warum die Frist verschoben wurde. Die Verschiebung der Wahl wurde bereits einige Wochen vorher beschlossen.
10.02.2022 um 08:32 Uhr
Worüber regst du dich auf? Wird durch die Verschiebung irgendein Recht das dir zusteht beschnitten?
10.02.2022 um 08:51 Uhr
Ich rege mich doch nicht auf. Es war eine Frage…. Es gibt eine Frist und die wird plötzlich verlängert.
10.02.2022 um 09:24 Uhr
Ich gehe davon aus, dass der Wahlvorstand, nach einer Routine vorgegangen ist und die Frist nicht berücksichtigt hat. Dies dann aber im Nachgang korrigiert hat. Theoretisch muss es dazu ein Protokoll des Wahlvorstandes geben. Ich weiß ja nicht, wie eure Situation ist, aber bei uns kann man grundsätzlich den Wahlvorstand einfach fragen.
10.02.2022 um 09:44 Uhr
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge richtet sich nach dem Erlass des Wahlausschreibens und nicht dem Wahltag. Die Frist kann zwar verlängert werden, dafür muss es aber einen wichtigen Grund geben der Einfluss auf die Wahlvorschläge haben kann wie z.B. eine Änderung bei der notwendigen Zahl an Stützunterschriften. Wenn nur der Wahltag verschoben wurde ist das mMn. kein geeigneter Grund.
Direkt unterbinden werdet ihr es nicht können. Weist euren WV darauf hin das er damit die Wahl anfechtbar macht.
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