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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mindestfrist zw. Wahlausschreiben und letzter Tag für Wahlvorschläge

F
Frank31848
Feb 2022 bearbeitet

Was ich gerade nicht finde:

Welches ist die Mindestfrist zw. Wahlausschreiben und letztem Tag für Wahlvorschläge im einstufigen verinfachten Wahlverfahren?

Also spätestens ist ja eine Woche vor der Wahlversammlung zur Wahl des BR. Das ist eine Rückwärtsfrist. Aber was ist frühestens (im Abstand zum Erlass des Wahlausschreibens) ???

Aber wie weit darf diese weiter zurückliegen? Eine direkte Norm in der WO finde ich nicht direkt - oder bin gerade blind. In Analogie zum zweistufigen vereinfachten Wahlverfahren würde ich annehmen, dass hier auch mindestens sieben Tage nach Erlass des Wahlausschreibens genügen müssten?

Kann mir wer auf die Sprünge helfen.

Danke.

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Community-Antworten (3)

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celestro

09.02.2022 um 20:19 Uhr

Wenn Du keine Begrenzung findest, dann gibt es vielleicht einfach keine.

F
Frank31848

10.02.2022 um 09:16 Uhr

Na ja, das kann ja nicht sein. Dass ich bspw. heute das Wahlausschreiben erlasse, und bis morgen müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden ... :)

E
enigmathika

10.02.2022 um 11:12 Uhr

§3 (2) Pkt 8 der Wahlordnung.

Der erste Abschnitt "Allgemeine Vorschriften" ist sowohl für das normale als auch für das vereinfachte Wahlverfahren gültig.

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