Was ich gerade nicht finde:

Welches ist die Mindestfrist zw. Wahlausschreiben und letztem Tag für Wahlvorschläge im einstufigen verinfachten Wahlverfahren?

Also spätestens ist ja eine Woche vor der Wahlversammlung zur Wahl des BR. Das ist eine Rückwärtsfrist. Aber was ist frühestens (im Abstand zum Erlass des Wahlausschreibens) ???

Aber wie weit darf diese weiter zurückliegen? Eine direkte Norm in der WO finde ich nicht direkt - oder bin gerade blind.
In Analogie zum zweistufigen vereinfachten Wahlverfahren würde ich annehmen, dass hier auch mindestens sieben Tage nach Erlass des Wahlausschreibens genügen müssten?

Kann mir wer auf die Sprünge helfen.

Danke.