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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Corona PCR Test Arbeitszeit ?

G
Gerti
Feb 2022 bearbeitet

Hallo in die Runde ! Wenn ein AN beim morgendlichen Schnelltest positiv getestet wird ,begibt er (sie) sich ja umgehend in ein Testzentrum zum PCR Test. (richtig ?) Wird die Zeit als Arbeitszeit berechnet, wenn der PCR Test dann negativ ausfällt ? Greift hier § 616 BGB ? Danke für die Anworten.

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Community-Antworten (1)

C
celestro

09.02.2022 um 16:00 Uhr

https://www.erfurt.ihk.de/corona-informationen-ihk-erfurt/arbeitsrechtliche-informationen-4725078

daraus:

"Ist das Ergebnis des PCR-Testes ebenfalls positiv und muss der Mitarbeitende in Quarantäne, besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG). Er hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er erkrankt ist. Sofern der Test negativ ist, kann ein Anspruch des Mitarbeitenden nach § 616 BGB gegen seinen Arbeitgeber vorliegen, soweit nicht arbeits- bzw. tarifvertraglich diese Regelung ausgeschlossen wurde."

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