Hallo in die Runde !
Wenn ein AN beim morgendlichen Schnelltest positiv getestet wird ,begibt er (sie) sich ja umgehend in ein Testzentrum zum PCR Test. (richtig ?)
Wird die Zeit als Arbeitszeit berechnet, wenn der PCR Test dann negativ ausfällt ? Greift hier § 616 BGB ?
Danke für die Anworten.